Ordnungsgemäße Rechnung
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Damit Parasol den Vorsteuerabzug aus Rechnungen in Anspruch nehmen kann, muss sie folgende gesetzliche Pflicht-Angaben i.S.d. § 14 UStG enthalten:
Rechnungen über Euro 250,--
- Name und Adresse des leistenden Unternehmers (= Rechnungsaussteller) - (ein Verweis auf eine web.page reicht nicht aus!)
- Steuernummer oder Umsatzsteuernummer des Rechnungsausstellers
Anmerkung: eine Steuer-ID Nr. ist KEINE Steuernummer im Sinne des § 14 USTG! - Name und Adresse des Leistungsempfängers (=Parasol)
Parasol Island GmbH
Neusser Str. 125
40219 Düsseldorf
- Rechnungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung / Leistung
- Nettobetrag
- der angewandte Steuersatz in % bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung (z.B. §19 USTG oder §24 USTG)
- der Umsatzsteuerbetrag in Euro
- Währung
...und für Parasol ergänzend
- bitte immer die Kostenstelle angeben!
Rechnungen unter Euro 250,-- (sogenannte Kleinbetragsrechnungen)
- Name und Adresse des leistenden Unternehmers (= Rechnungsaussteller)
- Rechnungsdatum
- genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
- der angewandte Steuersatz in % bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung (z.B. §19 USTG)
- der Bruttorechnungsbetrag
- Währung
...und für Parasol ergänzend
- bitte auch hier immer die Kostenstelle angeben!
- Die Angabe des Rechnungsempfängers (also Parsol Island) ist nicht notwendig. Es darf aber auch keine andere Anschrift notiert sein!
Rechnungen aus der EU
Für EU Rechnungen gelten die o.g. Anforderungen. Darüber hinaus benötigt die Rechnung folgende Informationen:
- Unsere Umsatzsteuer-Nr.: DE 813734400 muss vom Lieferanten auf der Rechnung notiert werden.
- Die Umsatzsteuer-Nummer des Lieferanten muss auf der Rechnung notiert werden (in dem Fall Revers-Charge-Verfahren) ODER ein Vermerk, dass er in seinem Land nicht umsatzsteuerpflichtig ist. In diesem Fall muss er seine Steuernummer notieren.
- Die Rechnung muss vom Lieferanten in der Regel mit 0% MWST in Rechnung gestellt werden (es gibt Ausnahmen z.B. bei Hotels).
- Zur Bezahlung von Rechnungen in Euro reicht die Angabe von SWIFT und IBAN.
- Zur Bezahlung von Rechnungen in einer ausl. Währung zusätzlich immer die vollständige Anschrift der empfangenden Bank.
Rechnungen aus einem Drittland
Für Rechnungen aus einem Drittland gelten die Anforderungen 1-8. Darüber hinaus benötigt die Rechnung folgende Informationen:
- Zur Bezahlung von Rechnungen in ein Drittland benötigen wir immer die vollständige Anschrift der empfangenden Bank.