Ordnungsgemäße Rechnung
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Damit Parasol den Vorsteuerabzug aus Rechnungen in Anspruch nehmen kann, muss sie folgende gesetzliche Pflicht-Angaben i.S.d. § 14 UStG enthalten:
Rechnungen über Euro 250,--
[edit]- Name und Adresse des leistenden Unternehmers (= Rechnungsaussteller) - (ein Verweis auf eine web.page reicht nicht aus!)
- Steuernummer oder Umsatzsteuernummer des Rechnungsausstellers
Anmerkung: eine Steuer-ID Nr. ist KEINE Steuernummer im Sinne des § 14 USTG! - Name und Adresse des Leistungsempfängers (=Parasol)
Parasol Island GmbH
Florastr. 75
40217 Düsseldorf
- Rechnungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Lieferung / Leistung
- Nettobetrag
- der angewandte Steuersatz in % bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung (z.B. §19 USTG oder §24 USTG)
- der Umsatzsteuerbetrag in Euro
- Währung
...und für Parasol ergänzend
- bitte immer die Kostenstelle angeben!
Rechnungen unter Euro 250,-- (sogenannte Kleinbetragsrechnungen)
[edit]- Name und Adresse des leistenden Unternehmers (= Rechnungsaussteller)
- Rechnungsdatum
- genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
- der angewandte Steuersatz in % bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung (z.B. §19 USTG)
- der Bruttorechnungsbetrag
- Währung
...und für Parasol ergänzend
- bitte auch hier immer die Kostenstelle angeben!
- Die Angabe des Rechnungsempfängers (also Parsol Island) ist nicht notwendig. Es darf aber auch keine andere Anschrift oder eigener Name notiert sein!
Rechnungen aus der EU
[edit]Für EU Rechnungen gelten die o.g. Anforderungen. Darüber hinaus benötigt die Rechnung folgende Informationen:
- Unsere Umsatzsteuer-Nr.: DE 813734400 muss vom Lieferanten auf der Rechnung notiert werden.
- Die Umsatzsteuer-Nummer des Lieferanten muss auf der Rechnung notiert werden (in dem Fall Revers-Charge-Verfahren) ODER ein Vermerk, dass er in seinem Land nicht umsatzsteuerpflichtig ist. In diesem Fall muss er seine Steuernummer notieren.
- Die Rechnung muss vom Lieferanten in der Regel mit 0% MWST in Rechnung gestellt werden (es gibt Ausnahmen z.B. bei Hotels).
- Zur Bezahlung von Rechnungen in Euro reicht die Angabe von SWIFT und IBAN.
- Zur Bezahlung von Rechnungen in einer ausl. Währung zusätzlich immer die vollständige Anschrift der empfangenden Bank.
Rechnungen aus einem Drittland
[edit]Für Rechnungen aus einem Drittland gelten die Anforderungen 1-8. Darüber hinaus benötigt die Rechnung folgende Informationen:
- Zur Bezahlung von Rechnungen in ein Drittland benötigen wir immer die vollständige Anschrift der empfangenden Bank.