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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Difference between revisions

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==New Google data retention control==
==DSGVO/Was ist das==
Due to the „General Data Protection Regulation (GDPR) (EU) 2016/679“ / „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Im Zuge der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen dazu angehalten, personenbezogene Daten „sparsam“ zu sammeln, also u.A. nach einer gewissen Zeit zu löschen. Die Grundregel lautet, das das Speichern von personenbezogenen Daten einen Zweck erfüllen muss. Die meisten Regeln sind für die Anwendung in Deutschland nicht neu, dennoch verursachen die hohen Bussgelder eine gewisse Unsicherheit.


===Was ist das===
Generell ist folgendes zu beachten:
Im Zuge der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen dazu angehalten, personenbezogene Daten „sparsam“ zu sammeln, also u.A. nach einer gewissen Zeit zu löschen. Die Grundregel lautet, das das Speichern von personenbezogenen Daten einen Zweck erfüllen muss.


Hier geht es um die Daten, die personenbezogenen die von Google Analytics erhoben werden, wie der DoubleClick Cookie oder der Login-Zustand eines Users.
===Datenschutz Bekanntmachung===
Jede Webseite brauchte eine direkt zu erreichende "Datenschutz" Seite. Den Inhalt dieser Seite sollte der Datenschutz beauftragte des Kunden zur Verfügung stellen. Alternativ haben wir einen Zugang zu eRecht24, dort kann mit dem [https://www.e-recht24.de/mitglieder/tools/dsgvo-generator/ DSGVO Datenschutz Generator] eine entsprechende Datenschutz Seite (deutsch und englisch) konfiguriert werden. Dieses deckt auch vielfältige Anforderungen für den Einsatz von Social Plugins und Tracking-Pixeln ab.


Ab dem 25. Mai bietet Google die Möglichkeit, diese Analytics Daten automatisch zu löschen. Per Default werden diese Daten nach 26 Monaten gelöscht.  
===Cookie Bar===
Jede Webseite muss den User darüber informieren, dass sie Cookies benutzt.  


===Wen betrifft das===
===Tracking/Analytics===
Alle Kunden die oder für die wir Daten mit Google Analytics sammeln.
Eine Besonderheit gilt der Integration von Webtracking. Wie ihr Google Analytics konform einsetzt, findet ihr hier: [[Google Analytics Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform einsetzten]]


Alle KAD und PM die für unsere Kunden mit Google Analytics arbeiten.
===Newsletter===


===Was ist zu tun===
Unter
Google Analytics / Admin / {property} /Tracking Info / Data Retention
Die '''Aufbewahrungszeit''' (14, 26 (default), 38, 50, unendlich einstellen.
Bei neuer '''Aktivität''' zurücksetzen / Reset on new activity: On/Off
Ist diese Option on/aktiviert, startet die Vorhaltefrist ab der letzten Aktivität des users. Andernfalls (off) werden die Daten des Users anhand des Zeitstempels ihres Entstehens gelöscht.
Diese Einstellungen werden am 25. Mai 2018 wirksam. Die Daten werden nicht mitlaufend, sondern einmal im Monat gelöscht.
Bitte eure Kunden auf die neue Funktionsweise hinweisen, mit ihm/seinem Datenschutz beauftragten die Vorhaltezeit besprechen (idealerweise unendlich) und sein GA Profil entsprechen konfigurieren.


===Fragen? Fragen!===
===Fragen? Fragen!===
Line 37: Line 25:
  Telefax: 0211 7260312
  Telefax: 0211 7260312
  eMail: parasol.island@planitas.de
  eMail: parasol.island@planitas.de
===Originaldokumente (Google)===
[[File:Data retention - Analytics Help 1 of 2.jpg|400px]]
[[File:Data retention - Analytics Help 2 of 2.jpg|400px]]
[[:File:Data retention - Analytics Help.pdf]]
[[File:Parasol Island GmbH-Mail - Data Protection Regulation (GDPR) 1 of 2.jpg|400px]]
[[File:Parasol Island GmbH-Mail - Data Protection Regulation (GDPR) 2 of 2.jpg|400px]]
[[:File:Parasol Island GmbH-Mail - Data Protection Regulation (GDPR).pdf]]

Revision as of 14:30, 28 May 2018

DSGVO/Was ist das

Im Zuge der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen dazu angehalten, personenbezogene Daten „sparsam“ zu sammeln, also u.A. nach einer gewissen Zeit zu löschen. Die Grundregel lautet, das das Speichern von personenbezogenen Daten einen Zweck erfüllen muss. Die meisten Regeln sind für die Anwendung in Deutschland nicht neu, dennoch verursachen die hohen Bussgelder eine gewisse Unsicherheit.

Generell ist folgendes zu beachten:

Datenschutz Bekanntmachung

Jede Webseite brauchte eine direkt zu erreichende "Datenschutz" Seite. Den Inhalt dieser Seite sollte der Datenschutz beauftragte des Kunden zur Verfügung stellen. Alternativ haben wir einen Zugang zu eRecht24, dort kann mit dem DSGVO Datenschutz Generator eine entsprechende Datenschutz Seite (deutsch und englisch) konfiguriert werden. Dieses deckt auch vielfältige Anforderungen für den Einsatz von Social Plugins und Tracking-Pixeln ab.

Jede Webseite muss den User darüber informieren, dass sie Cookies benutzt.

Tracking/Analytics

Eine Besonderheit gilt der Integration von Webtracking. Wie ihr Google Analytics konform einsetzt, findet ihr hier: Google Analytics Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform einsetzten

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