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Google Analytics Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform einsetzten

From Parasol

Die Quelle der folgenden, für uns angepassten Zusammenfassung ist: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/

Was ist zu tun?

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Es ergeben sich für einen datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO insgesamt sechs Punkte:

1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen 2. Tracking-Code anpassen 3. Aufbewahrungsdauer der Daten festlegen 4. Datenschutzerklärung anpassen 5. Einwilligung einholen 6. Ggf. Löschung von Altdaten

1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

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Mit Google ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen: Verwaltung / Kontoeinstellungen / Zusatz zur Datenverarbeitung / Zusatz anzeigen und den Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigen. Unter dem Link „Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten“ Firmen- bzw. Kontaktangaben ausfüllen und mit „Speichern“ bestätigen.

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2. Tracking-Code anpassen

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IP-Adressen anonymisieren

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Der Google Tracking-Code muss die IP-Adresse anonymisieren. (https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/analyticsjs/ip-anonymization). Hierfür muss der GA bzw. die GTM Implementierung angepasst werden. Siehe Tracking Implementierung.

Widerspruchsrecht

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Es ist notwendig, dass den Betroffenen die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen eingeräumt wird. Google hat dafür ein Deaktivierungs-Add-on entwickelt, das aber nicht auf allen Endgeräten installierbar ist.

Deshalb muss das Script erweitert werden, damit ein Opt-Out-Cookie (https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/analyticsjs/user-opt-out) gesetzt wird. Dieses Cookie verhindert die zukünftige Datenerfassung. Siehe Tracking Implementierung.

Tracking Implementierung

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Bitte nicht vergessen, die "{GA_TRACKING_ID}" Tracking-ID zu ändern. Wenn noch ein alter Tracking Code verwendet wird, ist dies eine gute Gelegenheit, diesen upzudaten.

<syntaxhighlight lang="JavaScript"> <script>

   var gaProperty = '{GA_TRACKING_ID}';
   var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
 if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) {
       window[disableStr] = true;
   }
 function gaOptout() {
       document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
   window[disableStr] = true;
   alert('Das Tracking durch Google Analytics wurde in Ihrem Browser für diese Website deaktiviert.');
 }
</script>
   <script async src="https://www.googletagmanager.com/gtag/js?id={GA_TRACKING_ID}"></script>
   <script>
       window.dataLayer = window.dataLayer || [];
  function gtag(){dataLayer.push(arguments); }
       gtag('js', new Date());
    
  gtag('config', '{GA_TRACKING_ID}', {'anonymize_ip': true });

</script> </syntaxhighlight>


Folgender Link muss dann im Datenschutz-Text angegeben werden:

<syntaxhighlight lang="html"> <a onclick="alert('Das Tracking durch Google Analytics wurde in Ihrem Browser für diese Website deaktiviert');" href="javascript:gaOptout()">Hier klicken, um Google Analytics zu deaktivieren</a> </syntaxhighlight>

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Bitte nicht vergessen, die "{GA_TRACKING_ID}" Tracking-ID zu ändern. Wenn noch ein alter Tracking Code oder Google Analytics direkt verwendet werden, ist dies eine gute Gelegenheit, auf den Google Tagmanager upzudaten.

Folgender Link muss im Datenschutz-Text angegeben werden: <syntaxhighlight lang="html"> <a id="gaoptout" href="#">Google Analytics deaktivieren</a> </syntaxhighlight>

Die restliche Konfiguration erfolgt vollständig im Google Tagmanager. Diese Docu geht davon aus, das auf der Seite der GTM installiert ist.

a.) Opt-Out Cookie setzen
Als erstes legen wir einen neuen benutzerdefinierten HTML-Tag an und fügen folgenden Code ein.

<syntaxhighlight lang="JavaScript"> <script>

   var optOutLink = document.getElementById("gaoptout");
   

if(optOutLink) {

       optOutLink.onclick = function () {
           document.cookie = 'gaoptout=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
           this.innerHTML = "Google Analytics opt-out successful";
           return false;
       }
   }

</script> </syntaxhighlight>

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.b) Opt-Out Cookie auslesen
Als nächstes müssen wir dieses Cookie im Tag Manager verfügbar machen, da wir prüfen wollen, ob das Cookie gesetzt wurde oder nicht. Dazu legen wir eine neue Variable vom Typ „First-Party-Cookie“ an und geben dieser den Namen gaoptout.

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.c) Trigger für Opt-Out anlegen
Für den Google Analytics Tag müssen wir nun einen Trigger anlegen, welcher die Bedingung prüft, ob ein Opt-Out Cookie gesetzt wurde oder nicht. Dafür verwenden wir den Triggertyp Seitenaufruf und lösen den Trigger nur bei vorhandenem Cookie aus.

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d.) Google Analytics Tags unterbinden
Als letzten Schritt müssen wir bei den vorhandenen Google Analytics Tags unsere vorher definierte Ausnahmeregel hinzufügen. Dazu wählen wir bei jedem Analytics Tag den Punkt Ausnahme hinzufügen und wählen dort den vorher angelegten Opt-Out Trigger an.

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e.) Google Analytics Tags unterbinden testen/prüfen'
Jetzt solltest du noch überprüfen, ob Google Analytics wirklich nicht mehr ausgeführt wird. Dafür nutze ich die Chrome Extension Google Tag Assistant.

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Jetzt klicke auf den Google Analytics Opt-Out Link und lade deine Seite nochmal neu. Es sollte nur noch der Google Tag Manager in dem Google Tag Assistant erscheinen, jedoch kein Google Analytics Tag. Wenn das der Fall ist, dann war der Opt-Out von Analytics erfolgreich.

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Fertig ist der Opt-Out Prozess von Google Analytics via den Tag Manager. Was nun passiert ist, dass der Analytics Tag selbst nicht mehr geladen wird und somit auch keine Daten an Google Analytics gesendet werden.

Aufbewahrungsdauer der Daten festlegen

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Die Aufbewahrungsdauer bei Verwaltung/{Property}/Tracking-Informationen/Datenaufbewahrung auf 14 Monate begrenzen "Bei neuer Aktivität zurücksetzen"/"Reset on new activity" sollte ausgeschaltet sein.

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Solltest Du andere Einstellung wählen, müssen diese in der Datenschutzerklärung entsprechend vermerkt werden.

Datenschutzerklärung anpassen

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Vorgaben nach DSGVO

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Die Nutzung von Google Analytics ist in der Datenschutzerklärung zwingend mit den folgenden Details anzugeben.

  • Umfang der Datenerhebung, Art. 12 und 13 DSGVO
  • Rechtsgrundlage, Art. 13 DSGVO
  • Speicherdauer bzw. Kriterien für Festlegung der Dauer, Art. 13 Abs.2 lit.a DSGVO
  • Widerrufsrecht, Art. 7 Abs.3 DSGVO
  • Hinweis zum Deaktivierungs-Add-on und Opt-Out-Cookie
  • Hinweis zu anonymizeIp

Ein Textvorschlag:

<syntaxhighlight lang="html">

Google Analytics

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Einwilligung einholen/Einwilligung bei Seitenaufruf

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Webtracking dar nur nur mit einer vorherigen informierten Einwilligung des Nutzers möglich sein. Bei Aufruf der Website muss eine entsprechende Einwilligung durch einen „Cookie-Bar“ eingeholt werden, der sich jedoch auf die Nutzung von Google Analytics bezieht. Ein Beispiel hierfür wäre:

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