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Krankmeldung/Arbeitsverhinderung

From Parasol


Wenn ihr krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen könnt oder aus einem anderen Grund arbeitsverhindert seid, meldet Euch bitte durch den folgenden Prozess ab. So stellen wir sicher, das Eure Kollegen informiert und der Buchhaltungs- und Administrations-Aufwand gering ist.

Danke euch und gute Besserung!

  1. Die Krankmeldung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens bis um 10.00 Uhr an dem Tag, an dem Du nicht erscheinen kannst, per Telefon/WhatsApp unverzüglich Deinem Vorgesetzten oder dem verantwortlichen Geschäftsführer mitgeteilt werden.
  2. Bitte schreib außerdem eine Mail an personal@parasol-island.com, mit den Kolleg*innen, die Dich vertreten und deinem Teamlead in cc. So ist gewährleistet, dass deine Teamkollegen Bescheid wissen und ggf. Aufgaben umverteilt werden können.
  3. Dabei sind insbesondere die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit und die vordringlich zu erledigenden Arbeiten wichtig!
  4. Zum Schluss bitte die Krankentage in Personio erfassen.
    https://parasol.personio.de/

Dauert die Krankmeldung länger als 3 Tage, bedarf es einer AU, ausgestellt durch einen behandelnden Arzt.

Aus AU in Papierform wurde eAU; d.h. die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung direkt und elektronisch an die Krankenkasse. Es muss also kein Papier mehr eingereicht werden, weder bei der Krankenkasse noch beim Arbeitgeber. Das vereinfacht das Ganze sehr.

Sollte Eure Arztpraxis noch nicht an das eAU-System angebunden sein, bekommt Ihr die Krankmeldung, wie in der Vergangenheit, in Papierform ausgehändigt. Diese muss dann in Personio hochgeladen werden.

Dennoch:

Jeder ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Mitteilung darüber zu geben, für welchen Zeitraum die eAU ausgestellt wurde. Die Krankmeldung fordert die Lohnbuchhaltung entsprechend für den Zeitraum bei der Krankenkasse an.

Bitte sendet diese Info per Mail an: personal@parasol-island.com

Im Falle von "Kind krank" muss der Kinderarzt ab Tag 1 eine Krankmeldung ausstellen. Die bekommt ihr weiterhin in der Praxis und in Papierform. Die Krankmeldung bitte innerhalb von 3 Werktagen in Personio hochladen. Wenn ihr trotz "Kind krank" z.B. im Home Office arbeitet benötigt ihr keine AU.

Auszug aus dem Arbeitsvertrag zur Arbeitsverhinderung:
§ 10 Arbeitsverhinderung

  1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung unter Angabe des Grundes und ihre voraussichtliche Dauer zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens bis um 10.00 Uhr an dem Tag, an dem er nicht erscheinen kann, per Telefon unverzüglich mitzuteilen. Bei anstehenden Terminsachen hat der Arbeitnehmer auf vordringlich zu erledigende Arbeiten hinzuweisen.
  2. Dauert die Arbeitsunfähigkeit im Falle der Erkrankung länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber spätestens am darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
  3. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer unabhängig von der Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, jeweils innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, soweit berechtigter Anlass zur Annahme eines Eigen- bzw. Drittverschuldens an der Arbeitsunfähigkeit besteht, dem Arbeitgeber alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um sich über den Umfang eines Eigenverschuldens oder aber die Möglichkeit eines gesetzlichen Forderungsübergangs von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten die notwendige Gewissheit verschaffen zu können.
  5. Der Arbeitnehmer tritt bereits jetzt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte an den Arbeitgeber ab, soweit er durch die Schädigung arbeitsunfähig wird, seitens des Arbeitgebers die Bezüge aber fortgezahlt werden. Die Abtretung ist begrenzt auf die Höhe der im Krankheitsfall zu leistenden Zahlungen.