Datenschutz Social Media
Jede Facebook-Unternehmensseite muss einen Tab für die jeweilige Datenschutzvereinbarung haben. Die Datenschutzvereinbarung muss auf Facebook hinterlegt sein und darf nicht hinaus linken. Zudem besteht Impressumspflicht auch für Instagram Business Profile.
Darüber hinaus besagt die DSGVO, dass die Eigentümerschaft der Seite bei dem Kunden selber liegen muss und nicht bei der Agentur. Um dies ändern zu können muss der Kunde einen eigenen Business Manager erstellen und muss die Seite beanspruchen. Facebook hat hierfür auch ein „How-To“ veröffentlicht. Wenn das geschehen ist, muss der Kunde Project Manager, Social Media Manager usw. als Admin hinzufügen.
Aktuelle Situation bei PENNY:
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Die Teilnahmebedingungen müssen immer vom Kunden aus der Rechtsabteilung kommen und dürfen nicht von Parasol erstellt oder bearbeitet werden, da sonst so Parasol auch haftbar gemacht werden kann.
Generell gilt bei Verstößen der DSGVO: Gemeinsame Verantwortung. Sprich: Sollte es zu einem Bußgeld bekommen, kann dies auch Parasol treffen.
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Influencer Marketing
Bei jeder bezahlten Kooperation müssen wir auf die korrekte Kennzeichnungspflicht (#werbung #anzeige) hinweisen und diese auch überprüfen, denn bei nicht Einhaltung gilt auch wieder die gemeinsame Verantwortung = alle Beteiligten werden abgestraft.
Whatsapp Marketing
Das vermarkten via Whatsapp ist quasi ein Super-GAU im Datenschutz und wird streng abgestraft, daher hier niemals eine Empfehlung aussprechen oder es dem Kunden schnell ausreden falls er selbst auf diese Idee kommt. ;)
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Weitere Informationen zum Thema Datenschutz findet ihr hier.