Jump to content

03 29 PSL ISMS Prototypen

From Parasol

Zweck

[edit]

Diese Arbeitsanweisung beschreibt den Umgang mit Prototypen in Projekten der Parasol Island.

Geltungsbereich

[edit]

Diese Arbeitsanweisung gilt verbindlich für alle Mitarbeiter an allen Standorten. Verstöße gegen die Inhalte der Arbeitsanweisung können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Durch die Veröffentlichung einer neueren Version werden alte Versionen automatisch für ungültig erklärt.

Umgang mit Prototypen

[edit]

Als Filmproduktion haben wir regelmäßig die Aufgabe, neue und damit geheime Fahrzeuge in Szene zu setzen, bevor sie der Öffentlichkeit präsentiert werden - sogenannte “Prototypen”. Die Beachtung der Geheimhaltung der Fahrzeuge ist hierbei integraler Bestandteil der Beauftragung und des Herstellungsprozesses. Hierbei stellen wir sicher, dass kein unbefugter Blick und keine unerlaubte Kamera das Fahrzeug erfasst, bevor es offiziell enthüllt wird.

Hierbei obliegt uns als Filmhersteller jederzeit die Verantwortung und Weisungsbefugnis in Bezug auf das Filmset bzw. den Drehort. Das geheime Fahrzeug ist davon aber zu jeder Zeit ausgenommen, da es sich in der Obhut des Herstellers selbst bzw. der von ihm dafür abgestellten oder beauftragten Personen (meist: Mitarbeitende) oder Dienstleister handelt. Zu diesen Dienstleistern zählen in der Regel Transportunternehmen sowie Sicherheitsdienst (oft der herstellereigene Werksschutz).

Der Prozess zur Gewährleistung der Geheimhaltung eines Fahrzeugprototypen während einer Filmproduktion besteht aus mehreren Schritten, die von verschiedenen Akteuren durchgeführt werden. Der Kunde, ein Fahrzeughersteller, beauftragt zunächst uns, die Filmproduktion, mit der Durchführung der Dreharbeiten. Weiterhin beauftragt der Hersteller einen Transporteur und einen Sicherheitsdienst, die für den sicheren Transport sowie die sichere Aufbewahrung des Prototyps verantwortlich sind. Die Filmproduktion ist verpflichtet, die Vorgaben dieser Dienstleister zu erfüllen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug vor unbefugten Blicken und Aufnahmen zu schützen.

Der Transporteur sorgt dafür, dass das Fahrzeug in einer geeigneten Verpackung oder Verhüllung transportiert wird, die keine Rückschlüsse auf das Aussehen oder die Funktion des Prototyps zulässt. Er wählt eine geeignete Route und einen geeigneten Zeitpunkt für den Transport aus, um das Risiko einer Entdeckung zu minimieren. Er liefert das Fahrzeug an den vorher festgelegten Drehort, der vom Sicherheitsdienst geprüft und freigegeben wurde. Der Transporteur ist auch für die Rückführung des Fahrzeugs nach dem Dreh verantwortlich.

Der Sicherheitsdienst übernimmt die Kontrolle über den Drehort und stellt sicher, dass dieser keine unerwünschten Einblicke oder Zugänge für Dritte bietet. Er überprüft auch die Identität und die Zutrittsberechtigung aller Mitglieder des Filmteams und sorgt dafür, dass alle Kameras an Mobilgeräten abgeklebt sind oder diese abgegeben werden. Er erlaubt nur die Verwendung der professionellen Kameras, die für die Filmproduktion notwendig sind. Er entscheidet auch, wann und wie lange das Fahrzeug enthüllt werden darf, und kann jederzeit eingreifen, um das Fahrzeug wieder zu verhüllen oder zu evakuieren, wenn er eine Gefährdung der Geheimhaltung befürchtet oder feststellt.

Die Filmproduktion hält sich an die Anweisungen des Sicherheitsdienstes (und ggf. des Transporteurs) und führt den Dreh nach dem vereinbarten Drehplan durch. Sie achtet darauf, dass keine unerlaubten Aufnahmen vom Fahrzeug gemacht werden und dass alle Daten sicher gespeichert und übertragen werden.