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02 18 PSL ISMS Personalsicherheit

From Parasol

Zweck

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„Kompetente, verlässliche und vertrauenswürdige Mitarbeiter sind ein Schlüssel für die Informationssicherheit in der Organisation. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Eignung von potenziellen Mitarbeitern (z. B. Bewerbern) in einem angemessenen Maß zu überprüfen.“ (Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), 2020)

Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen an die Evaluierung und Einstellung neuer Mitarbeiter bei der Parasol Island GmbH.

Geltungsbereich

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Diese Richtlinie gilt verbindlich für Mitarbeiter an allen Standorten. Verstöße gegen die Inhalte der Richtlinie können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Durch die Veröffentlichung einer neueren Version werden alte Versionen automatisch für ungültig erklärt.

Bewerbungsprozess

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Vor der Einstellung neuer Mitarbeiter ist darauf zu achten, dass diese den Anforderungen an die Informationssicherheit genügen. Eine absehbare Gefährdung durch den potenziellen Mitarbeiter ist durch eine angemessene Eignungsprüfung auszuschließen. Darüber hinaus muss auch sichergestellt werden, dass der Bewerber über ein geeignetes fachliches Wissen verfügt.

Vor der Einstellung sind die Bewerbungsunterlagen genau zu prüfen. Dabei ist insbesondere Wert auf Zeugnisse, Referenzen und Zertifikate zu legen. Auch der Lebenslauf sollte auf Glaubhaftigkeit geprüft werden.

Sollten neue, unbekannte Bewerber bereits in ihrer Anfangszeit bei der Parasol Island GmbH in geheimen Projekten eingesetzt werden, so ist bei ihrer Einstellung besondere Sorgfalt geboten. Grundsätzlich sollte der Einsatz neuer Mitarbeiter in geheimen Projekten allerdings vermieden werden.

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses sind die Bewerber über die Konsequenzen der bei der Parasol Island GmbH gelebten Informationssicherheit zu informieren. Insbesondere auf Sanktionen bei Verstößen gegen diese ist hinzuweisen.

Einstellung

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Die Verpflichtung zur Geheimhaltung auch über das Anstellungsverhältnis hinaus und die Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinien zur Informationssicherheit ist in den Arbeitsverträgen verankert. In diesen wird auch auf eventuelle negative Konsequenzen bei Verstößen hingewiesen.