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02 02 PSL ISMS Richtlinie für IT-Administration

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Zweck

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Diese Richtlinie beschreibt die Regeln für den Umgang und die Bereitstellung zentraler Systeme für die Parasol Island GmbH. Zielgruppe sind damit vorrangig IT-Administratoren. Die Prinzipien dieser Richtlinie gelten allerdings für alle Systeme und Mitarbeiter der Parasol Island GmbH. Um auf die besonderen Anforderungen der Nutzung persönlicher IT-Systeme einzugehen, steht außerdem die „Richtlinie zur Nutzung persönlicher IT-Systeme“ (ISMS, 02_17) zur Verfügung.

Geltungsbereich der Richtlinie

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Diese Richtlinie für IT-Administration gilt für alle IT-Administratoren der Parasol Island.

Die Regelungen dieser Sicherheitsrichtlinie gelten uneingeschränkt. Sie sind verbindlich und dürfen nicht umgangen werden. Ausnahmen von der Sicherheitsrichtlinie sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind in der Sicherheitsrichtlinie ausdrücklich aufgeführt.

Mit Erscheinen einer neueren Version werden alle veralteten Versionen automatisch ungültig.

Schadsoftware

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Ziel ist es, den Schutz der IT-Systeme vor Schadsoftware technisch und organisatorisch sicherzustellen.“ (Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), 2020)

Erfassung der bedrohten IT-Systeme

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Für einen effektiven und effizienten Schutz vor Schadsoftware sind die potenziell bedrohten IT-Systeme zu identifizieren, um angemessene Maßnahmen zu veranlassen. Es ist eine Übersicht aller IT-Systeme zu erstellen, die im Einsatz sind oder deren Einsatz geplant ist. Daraus können die IT-Systeme herausgefiltert werden, für die Viren eine Bedrohung darstellen oder über die Viren verteilt werden können. Prinzipiell sind alle IT-Systeme durch Schadsoftware gefährdet. Man kann IT-Systeme zum besseren Verständnis in drei Komponenten zerlegen:

  • IT-Komponenten der technischen Ebene: Netzwerkkomponenten und Applikationen der Netzwerkebene inkl. Verzeichnisdienste
  • Serversysteme, die Applikationen im Netzwerk bereitstellen
  • Endpoints (PCs, Laptops, Handys, Tablett-PCs, etc.)

Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen

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Alle Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Rolle und Vorbildung regelmäßig geschult.

Generell ist zu prüfen, inwiefern alle Rechner zwingend an das interne Netz angeschlossen bzw. mit anderen Rechnern verbunden werden müssen. Durch die Vernetzung von IT-Systemen wird das Risiko der Verbreitung von Schadsoftware erhöht. Durch die Abkopplung vom Netz wird die Übertragung von Schadsoftware von einem auf einen anderen Rechner erschwert und eine mögliche Infektion bleibt lokal isoliert.

Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind zu installieren.

  • Es ist ein zentraler Schutz sicherzustellen durch den Einsatz eines zentralen, residenten Schadsoftware-Schutzprogrammes (z.B. eset Security Management Center). Zusätzlich sollen auch auf lokalen Computern Schadsoftware-Schutzprogramme eingesetzt werden.
    • Es sind technische Richtlinien zu implementieren nach denen die unterschiedlichen Endpoints überwacht und/ oder regelmäßig geprüft werden.
    • In der Regel genügt es, nur ausführbare Dateien, Skripte, Makrodateien etc. zu überprüfen. Ein vollständiges Durchsuchen aller Dateien empfiehlt sich trotzdem in regelmäßigen Abständen (z. B. vor einer Tages- oder Monatssicherung).
  • Es dürfen grundsätzlich keine Geräte ohne residenten Virenschutz betrieben werden (dies schließt Laptops mit ein).
  • Ein- und ausgehende E-Mails sind zentral am Gateway auf Schadsoftware hin zu prüfen. Dies erfolgt derzeit durch den E-Mail-Dienstleister Google.
  • Die Internetnutzung ist sicher zu gestalten, indem aktive Inhalte möglichst vermieden werden. Dazu ist von allen Mitarbeitern der entsprechende Wiki Artikel zu beachten. [https://wiki.parasol-island.com/Sicherheitsvorf%C3%A4lle]
  • Das automatische Ausführen von Makros ist in der Normalumgebung zu verhindern.
  • Die Funktion des Browsers, heruntergeladene Daten automatisch zu öffnen, ist zu deaktivieren. Aktive Inhalte dürfen bei der Anzeige in E-Mail-Clients nicht automatisch ausgeführt werden (Vorschaufunktion deaktivieren).
  • Innerhalb der Default-Einstellungen ist sicherzustellen, dass Dateiendungen nicht unterdrückt werden. Andernfalls wird es dem Nutzer erschwert, Dateitypen (z. B. Textverarbeitungs- oder Anwendungsdateien) zu unterscheiden und Gefährdungspotentiale einzuschätzen.

Zuständigkeiten bei der Bekämpfung von Schadsoftware

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Der Informationssicherheitsbeauftragte legt in Absprache mit der IT-Administration Richtlinien für den Umgang mit Schadsoftware fest. Die Durchführung der Richtlinien ist Aufgabe der IT-Administration. Diese wird vom Informationssicherheitsbeauftragten kontrolliert.

Verhaltensregeln zur Vorbeugung

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Soft- und Hardware sind durch den Administrator möglichst so zu konfigurieren, dass ohne weiteres Zutun des Benutzers optimale Sicherheit erreicht wird. Default-Einstellungen sind zu prüfen und Default-Passwörter zu ändern. Die Programme sind sicher einzustellen und vorhandene Sicherheitsfunktionen zu aktivieren, z. B. Schutz vor Makroviren innerhalb von Office-Programmen.

  • Das Abschalten der Sicherheitsfunktionen durch den Benutzer ist nach Möglichkeit technisch zu verhindern.
  • Vor dem Einsatz ist neue Soft- und Hardware zu testen. Dabei sollten nach Möglichkeit Testsystem und Produktivbetrieb getrennt werden.
  • Software, die ins Standardrepertoire der Parasol Island aufgenommen werden soll, muss vor dem Einsatz im IT-Jour Fix freigegeben werden. Softwareanpassungen machen eine erneute Freigabe erforderlich. Siehe hierzu auch die Richtlinie zum Change Management (ISMS, 02_05)
  • Das automatische Ausführen von Makros ist zu verhindern.
  • Um Sicherheitslücken zu schließen, hat sich der Administrator regelmäßig über sicherheitsrelevante Patches, Updates oder sonstige Anleitungen zur Behebung, beispielsweise beim Hersteller oder in einschlägigen Informationsquellen, zu informieren.
  • Es sind die von den Herstellern veröffentlichten Patches und Updates zu beschaffen, insbesondere für Virenschutzprogramme und andere sicherheitsrelevante Programme wie Browser und Betriebssystem, und auf dem jeweiligen IT-System zu installieren. Sind keine entsprechenden Updates oder Patches verfügbar, müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (Installation von Sicherheitssoft- und Hardware) ergriffen werden.
  • Wichtig ist, dass Patches und Updates, wie jede andere Software, nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden dürfen. Zusätzlich sind diese mit Hilfe eines aktuellen Virenschutzprogramms zu prüfen, bevor ein Update oder Patch installiert wird.
  • Da Virenschutzprogramme mit der Zeit ihre Wirksamkeit verlieren, muss eine regelmäßige Aktualisierung erfolgen (Update der Virensignaturen).
  • Bei der Installation von Updates ist insbesondere darauf zu achten, dass durch voreingestellte Parameter die bestehende Konfiguration des Computer Virenschutzprogramms nicht verändert wird.  
  • Die Schadsoftware-Signaturen sind darüber hinaus zu gegebenen Anlässen, z. B. aufgrund neuer Viren, zu aktualisieren. Es sind mindestens einmal in der Woche, idealerweise täglich, die Informationen des Herstellers abzufragen. Sofern Aktualisierungen notwendig sind, sind diese herunterzuladen und zu installieren.
  • Innerhalb eines vernetzten IT-Systems sind die Aktualisierungen der Viren-Signaturen auch an den Clients sicherzustellen. Hierbei ist sinnvollerweise durch den Server auf den Clients eine Aktualisierung zu initiieren und somit das Virenschutzprogramm der Clients automatisch ohne Zutun des Nutzers zu aktualisieren (Push-Prinzip).
  • Zu beachten gilt, dass auch Rechner, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, ebenfalls bei den Aktualisierungen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für mobile Rechner (Laptops): Es ist sicherzustellen, dass auch diejenigen Laptops, die sich während der planmäßigen Aktualisierungen nicht im Haus befinden, zeitnah aktualisiert werden.
  • Es sind sporadische Kontrollen der Rechner vorzunehmen: So ist die Funktionalität und die Aktualität des Virenschutzprogramms zu überprüfen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob nicht-freigegebene oder verbotene Soft- und Hardware genutzt wird oder Benutzer unzulässige Rechte haben.
  • Je nach Betriebssystem sind die notwendigen Schritte bei Virenbefall vorzubereiten, die zur Entfernung der Viren notwendig sind und den Wiederanlauf ermöglichen, wie beispielsweise das Rückspielen von Datensicherungen. Dies ist zu dokumentieren.

Die Benutzer sind bei der Arbeit und der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Hierbei sind die Laptop-Benutzer im Speziellen zu unterstützen. Alle Benutzer und der Informationssicherheitsbeauftragte sind regelmäßig über Neuerungen (Bedrohungen und Sicherheitsmaßnahmen) zu informieren.

Verhaltensregeln bei Auftreten von Schadsoftware

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Die IT-Administration hat bei Auftreten eines Sicherheitsvorfalls alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Dazu gehören:

  • Verhinderung einer weiteren Ausbreitung
  • Informieren des Informationssicherheitsverantwortlichen
  • Beseitigung oder angemessene technische Behandlung der Schadsoftware
  • Beweissicherung, Recherche, Feststellung der Quelle
  • Analyse des Schadens (beispielsweise hinsichtlich Veränderung oder Löschung von Daten)
    • gegebenenfalls Warnung der Mitarbeiter
    • gegebenenfalls Warnung von Externen
    • gegebenenfalls Deaktivierung von IT-Systemen oder bestimmten Diensten
  • Bei begründetem Verdacht durchführen weitergehender Maßnahmen wie z.B. der Überprüfung aller Rechner und Kontrolle der Datensicherungen

Anschließend ist der Sicherheitsvorfall durch den Informationssicherheitsbeauftragten zu analysieren, um ein mögliches erneutes Eintreten des Notfalls technisch und/oder organisatorisch zu verhindern. Die Dokumentation und die Analyse bilden eine Grundlage für die Aktualisierung der Schadsoftware-Richtlinie (ISMS, 02_08).

Schulung

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Ein Administrator hat sich hinsichtlich der Gefahren und der Möglichkeiten, diesen zu begegnen, ausführlich regelmäßig zu informieren. Die Geschäftsleitung stellt dazu ausreichende Ressourcen zur Verfügung.

Überwachung und Protokollierung

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„Ereignisprotokolle unterstützen die Rückverfolgbarkeit von Ereignissen im Falle eines Sicherheitsvorfalls. Dies setzt voraus, dass Ereignisse, die zur Ermittlung der Ursachen notwendig sind, aufgezeichnet und gespeichert werden. Darüber hinaus ist die Protokollierung und Analyse von Aktivitäten gemäß der geltenden Gesetzgebung (z. B. Datenschutz- oder Betriebsverfassungsgesetz) erforderlich, um festzustellen, welches Benutzerkonto Änderungen an IT-Systemen vorgenommen hat.“ (Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), 2020)

Anforderungen an die Ereignisprotokollierung

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In IT-Systemen, die Ereignisprotokolle führen, darf die Protokollierung nicht deaktiviert oder umgangen werden. Das Default Log-Level ist zu benutzen, sofern die Applikation eine Default Konfiguration anbietet. Die Minimal-Anforderungen sind die Protokollierung von Warnungen und Fehlern. Wo möglich sind die Zeitzonen der Logging-Aktivitäten zu vereinheitlichen (Ziel: einheitliche Verwendung von Zeitstempeln innerhalb aller Parasol gemanagten IT-Systeme). Das Log-Level muss bei konkreten Anlässen angepasst werden, wie z.B. bei der Häufung von fehlgeschlagenen User Anmeldungen in der Domäne, Phishing Emails, Ransomware Attacken, etc.

Ereignisprotokolle dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen genutzt werden, in keinem Fall aber zur individuellen Leistungsbeurteilung einzelner Mitarbeiter der Parasol Island.

Alle Ereignisprotokolle müssen gegen unbefugte Änderungen geschützt sein.

In Projekten mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf muss geprüft werden, ob weitere Anforderungen an die Ereignisprotokollierung gestellt werden. Grundsätzlich sollte jeder Zugriff auf Informationen mit sehr hohem Schutzbedarf protokolliert werden.

Folgende IT-Systeme der Parasol Island müssen Ereignisprotokolle führen:

  • Laptops und Workstations
  • Aktive Netzwerkkomponenten (Router/ Switch)
  • Server im Parasol Island Netz
    • z.B. bei Domänen-Controllern
      • Kontoanmeldungsereignisse
      • Kontoverwaltung
      • Anmeldeereignisse
      • Objektzugriff
      • Richtlinienänderung
      • Berechtigungen
      • Systemereignisse
  • Cloud-Anwendungen
    • Google Workspace, speziell Google Workspace-Admin (Sicherheitscenter: Sicherheitsbedrohungen verhindern, erkennen und beheben), https://support.google.com/a/topic/7492529?hl=de&ref_topic=7556782)
      • Nutzer-Protokollereignisse
      • Administrator-Protokollereignisse
      • Benachrichtigungen wenn ein neues Administratoren Konto hinzugefügt wurde
    • 1Password
    • Azure Active Directory (AAD)
    • Parasol Island Agentursoftware (sog. ‘Parasol OS’)
    • Parsec
    • Office 365
    • Personio

Die Protokollierung personenbezogener Daten ist zu dokumentieren.

Umgang mit Regelverstößen und Auffälligkeiten

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Es muss geprüft werden, ob Benachrichtigungen zu Regelverstößen und Auffälligkeiten in der Ereignisprotokollierung konfiguriert werden können. Wo möglich müssen auf den oben genannten Systemen solche Benachrichtigungen aktiviert werden. Auf System-Benachrichtigungen ist zeitnah durch den IT-Support zu reagieren:

  1. Benachrichtigungen erreichen zuerst den IT-Support, werden dort priorisiert und in Abhängigkeit der Schwere (d.h. betroffenes System + Einschränkung der Schutzziele Vertraulichkeit/ Verfügbarkeit/ Integrität + sonstige Auswirkungen) werden der Informationssicherheitsbeauftragte und die Geschäftsführung informiert
  2. Der IT-Support entscheidet, ggf. nach Rücksprache mit dem Informationssicherheitsbeauftragten oder der Geschäftsführung, ob:
    1. die Benachrichtigung durch den Incident-Prozess gelöst werden kann, oder
    2. die Benachrichtigung auf einen IT-Notfall hindeutet (ISMS, 02_04).

Überwachen und Aufzeichnen von informationssicherheitsrelevanten Aktionen im Netzwerk

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Das interne Netzwerk ist durch eine entsprechende IT-Anwendung (Netzwerkangriffsschutz, IDS – Intrusion Detection System) zu überwachen. Dabei soll der Inhalt von Netzwerkverkehr analysiert werden und vor Angriffen aus dem Netzwerk schützen

Falls möglich ist die Botnet-Erkennung zu aktivieren – d.h. die Kommunikation mit schädlichen Steuerungszentralen ist zu blockieren.

Anforderungen an Ereignisprotokolle aus Verträgen

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Anforderungen von Kunden und Geschäftspartnern der Parasol Island hinsichtlich der Ereignisprotokollierung sind vor einem evtl. Vertragsschluss zu prüfen und, wo möglich zu berücksichtigen. Die Herausgabe von Logfiles an Kunden und Geschäftspartner ist im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen vertraglich zu definieren.

Auf- und Abbau von organisationsfremden Netzwerkverbindungen

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Der Auf- und Abbau von organisationsfremden Netzwerkverbindungen zum Parasol Island Netzwerk soll auf das wirtschaftlich, technisch notwendige Maß reduziert werden. Beispiele dafür sind:

  • Home-Office infolge von
    • Pandemie
    • Notfällen (eingeschränkte physische Sicherheit im/ am Büro)
  • Remote-Arbeiten der Mitarbeiter im Zuge von Projekttätigkeiten
  • Erforderliche administrative Tätigkeiten
  • Support-Dienste der Softwarezulieferer

Die genutzten Anwendungen zum Fernzugriff müssen eine Ereignisprotokollierung (Audit-Log) bieten. Dabei müssen mindestens folgende Informationen in den Ereignisprotokollen enthalten sein:

  • Zeitstempel
  • Durchgeführte Aktion (Authentifizierung, Berechtigung, Verbindungsauf- und -abbau, etc.)
  • Protokollierung der Zugriffe auf Dateien
  • Client IP
  • Host IP

Schwachstellen

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„Schwachstellen erhöhen das Risiko für die IT-Systeme. Anforderungen an Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität nicht erfüllen zu können. Unter anderem können Angreifer durch Ausnutzung einer Schwachstelle Zugriff zum IT-System erlangen oder dessen Betriebsstabilität gefährden.“ (Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), 2020)

Sammeln und Einholen von Informationen über technische Schwachstellen

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Die organisationsweiten IT-Dienste sind durch die bestellten Administratoren zu verwalten und zu warten. Um Sicherheitslücken zu schließen, haben sich der Informationssicherheitsbeauftragte und die IT-Administratoren regelmäßig zu informieren. Der Informationssicherheitsbeauftragte und die IT-Administratoren unterstützen und beraten die IT-Benutzer. Folgende Quellen sind bei der Sammlung von Informationen über technische Schwachstellen mindestens zu berücksichtigen. Des Weiteren muss eine Einschätzung erfolgen zur potenziellen Auswirkung auf die Systeme der Parasol Island.

Quellen (Typ, Angaben)

  • Newsletter BSI (Bürger CERT), Heise (heise Security)
  • CVSS https://www.cvedetails.com/
  • System-Audits 1x jährlich Netzwerkscan (vulnerability scan mit Testbericht)

Identifikation potenziell betroffener IT-Systeme und Software

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Hinsichtlich technischer Schwachstellen sind geeignete Informationsquellen zur Identifikation von potenziell betroffenen IT-Systemen und Software zu verwenden.

Internes Netzwerk

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  • ESET ESET Security Management Center (lokale Installation)

Mobile Endgeräte

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  • Jamf Apple Enterprise Management (Endpointverwaltung)

Patch-Management (Verwaltung & Organisation von Software-Aktualisierungen)

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Die Verwaltung und Organisation von Software-Aktualisierungen gliedern sich unabhängig vom Patch/ IT-System in folgende Schritte:

Nr Prozess-Schritt Ziel Verantwortung
1 Sammeln von Informationen zu technischen Schwachstellen mit Bezug zu IT-Systemen der Parasol Island Erkennung / Sammlung pot. Risiken
2 Identifikation von konkreten Schwachstellen in einzelnen Instanzen der genutzten IT- Systeme Risikobewertung
3 Prüfung der bereitgestellten Patches / Updates Sicherstellung der techn. Kompatibilität
4 Einspielen des Patches auf Instanzen einer Testumgebung, oder auf einer (unkritischen) Teilmenge an Instanzen in der Produktivumgebung Erprobung des Patches
5 Prüfen, ob die Instanz funktionsfähig ist Prüfung und Test der Funktion/ Seiteneffekte
6 Ausrollen des Patches/ Updates auf alle betroffenen Instanzen Schließen der Sicherheitslücke

Netzwerkdienste

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„IT-Systeme in einem Netzwerk sind unterschiedlichen Risiken ausgesetzt oder haben einen unterschiedlichen Schutzbedarf. Um einen ungewollten Datenaustausch oder Zugriffe zwischen diesen IT-Systemen zu erkennen oder zu unterbinden, werden diese in geeignete Segmente unterteilt und die Zugriffe durch Sicherheitstechnologien gesteuert und überwacht.“ (Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), 2020)

Netzwerksegmentierung

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Das Parasol Island Netzwerk ist geeignet in Segmente (z.B. Server, Workstations, Renderfarm, etc.) zu unterteilen, entsprechend dem Schutzbedarf und den jeweiligen Anforderungen der Nutzer des Segmentes (z.B. VFX, etc.). Gäste, Besucher und alle Personen ohne NDA dürfen keinen Zugang zum internen Netzwerk erhalten. Dafür ist ein Gäste-WLAN einzurichten. Die Netzwerkadministration muss, wie alle anderen Admin-Tätigkeiten auch, mit dedizierten Admin-Accounts erfolgen. Diese müssen klar getrennt verwaltet werden von den Standard-Benutzer-Accounts. Der Zugang zu Managementschnittstellen der Netzwerkkomponenten ist beschränkt auf Parasol Mitarbeiter mit (dedizierten) Admin-Accounts und dem zuständigen IT-Administrator.

Eine geeignete Netzwerküberwachung ist zu etablieren (ESET-Netzwerküberwachung, Schutz vor Netzwerkangriffen). Bei der Segmentierung des Netzwerkes sind folgende Aspekte zu berücksichtigten:

  • Beschränkungen bei der Anbindung von IT-Systemen an das Netzwerk,
  • Einsatz von Sicherheitstechnologien (Beispiel. ESET),
  • das erhöhte Risiko durch aus dem Internet erreichbare Netzwerkdienste (z.B. Nutzung von DMZ-Netzwerken),
  • technologie-spezifische Trennungsmöglichkeiten (z. B. durch eine Firewall) bei Nutzung von organisationsfremden IT-Diensten,

Remote Zugang zum Parasol Netzwerk

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Der Remotezugriff von außerhalb ist nur über sichere Verbindungswege gestattet. Voraussetzung ist eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung und eine flüchtige Speicherung von Informationen.

  • Genaueres regelt die Arbeitsanweisung zum Entfernen von Betriebsmitteln (03_04).
  • PARSEC (Steuerung einer Workstation im Netzwerk der Parasol Island)
  • VPN-Zugang (direkt, Voraussetzung AD Account (Account + Passwort), Server ID)

Überprüfung von Informationssystemen

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„Ziel der technischen Überprüfung ist die Ermittlung von Zuständen, die zu einer Gefährdung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität von IT-Systemen führen können.“ (Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), 2020)

Anforderungen an Systemaudits und deren Umfang

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In regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, sind die informationsverarbeitenden Systeme zu warten und auf technische Fehler zu prüfen (Systemaudit). Ziel soll es sein, die Zuverlässigkeit und somit auch die Sicherheit des Systems zu bewahren sowie Fehler zu beheben, die möglicherweise unangemessenen Datenzugriff ermöglichen. Hierfür empfiehlt sich ein Zeitraum mit geringer Auslastung des Betriebs, zum Beispiel zwischen zwei Projekten. Der Zeitpunkt und die Dauer sind mit den betroffenen Departments frühzeitig abzustimmen. Die Systemnutzer sollten den Administrator/ Auditor bei seiner Tätigkeit während des Audits nach Möglichkeit unterstützen.

Systemaudits sollen bevorzugt von ausgebildeten Spezialisten (z.B. Pentester, Netzwerkspezialisten, Firewall-Experten) durchgeführt oder begleitet werden. Zudem müssen für Systemaudits geeignete Werkzeuge genutzt werden (z. B. Schwachstellen-Scanner).

Vor dem Durchführen ist der Umfang festzulegen, ein Plan mit Zielen zu erstellen und die genaue Vorgehensweise festzulegen. Zu prüfende Parasol Systeme sind typischerweise:

  • Lizenzserver
  • Fileserver
  • Renderfarm
  • Firewall
  • Klimaanalage
  • Switches
  • Workstations
  • Backup und Archivierungssystem

Mögliche Tests und Diagnosen können sein:

  • Sammeln von S.M.A.R.T. Daten
  • Temperaturkontrollen
  • Ram Test
  • Kontrolle von Patches und Updates
  • Kontrolle der Domänen Nutzergruppen
  • Kontrolle der Inventarliste
  • Portfreigaben kontrollieren
  • Tiefgreifender Scan auf Schadsoftware
  • Dienstleister für Klimaanlagenwartung

Mögliche Maßnahmen:

  • Firmware-Updates bei Bedarf
  • Erneuerung von Komponenten
  • Reinigung von Computern
  • Präventiv Festplatten austauschen
  • Betriebssystem Neu-Installation

Dokumentation und Ableitung von Maßnahmen

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Die Ergebnisse von Systemaudits werden zeitnah, nachvollziehbar dokumentiert, und als Teil der ISMS-Dokumentation gespeichert sowie an das Management berichtet. Dies kann im Rahmen der ISB-Regelmeetings mit der Geschäftsführung erfolgen. Sofern bei Prüfungen Schwachstellen entdeckt werden müssen diese (nach einer Risikobewertung) geeignet behandelt werden. Die Notwendigen Maßnahmen müssen definiert werden und deren Umsetzung muss sichergestellt sein.

Beschaffung und Entwicklung von Informationssystemen

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Bei der Beschaffung von Informationssystemen, deren Entwicklung und/ oder deren Änderung gilt grundsätzlich die Richtlinie zum Change Management (ISMS, 02_05).

Bevor Systeme angeschafft oder geändert werden, müssen (auch) die Anforderungen der Informationssicherheit (VDA ISA Katalog, ISO) berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der Anforderungen müssen ggf. interne Mitarbeiter einbezogen werden. Bei Bedarf unterstützt der ISB. Es muss ausgeschlossen sein, dass IT-Systeme beschafft oder geändert werden, ohne dass die IT-Administration, der ISB oder die Geschäftsführung dies zuvor autorisiert haben.

Vor dem produktiven Einsatz sind entsprechende Tests oder Prüfungen durchzuführen, die belegen, dass das System die notwendigen Sicherheitsanforderungen geeignet erfüllt (Nachweise durch z.B. externe Zertifizierungen, PenTests, etc.).

Bei eigenentwickelten Informationssystemen müssen die Anforderungen dokumentiert werden und in den Spezifikationen oder der Begleitdokumentation (z.B. Lastenhefte, Change Dokumente) berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Weiterentwicklung eigenentwickelter Software.

Erforderliche Funktions-/ Integrations-/ Abnahmetests werden, wenn möglich mit Testdaten durchgeführt. Die Nutzung von produktiven Daten sollte auf ein Minimum reduziert werden, ansonsten müssen für das Testsystem die gleichen Schutzmaßnahmen gelten wie für das Produktivsystem.

Nicht mehr benötigte Testdaten müssen gelöscht werden.