MwSt Umstellung Juli-Dez 2020
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Anlass
Aufgrund des Konjunkturpakets in Deutschland sind die Mehrwertsteuersätze ab 01.07.2020 (bis 31.12.2020) von 19% auf 16% und von 7% auf 5% geändert. Diese Senkung ist also nur vorübergehend.
Davon betroffen sind
- Ausgehende Rechnungen
- Gutschriften für ausgehende Rechnungen
- Eingangsrechnungen (Basisdaten, Betragsverteilung)
- Gutschriften für Eingangsrechnungen
- Angebote
- Buchhaltung
Regeln
- Zum Stichtag 01. Juli 2020 werden die Mehrwersteursätze von 19% auf 16% bzw von 7% auf 5% gesenkt.
- Diese Änderung gilt bis einschließlich 31. Dez 2020
- Entscheidend für den geänderten MwSt-Satz ist der Leistungszeitraum für Eingangs- und Ausgangs-Rechnungen
- * Rechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli = 19%.
- * Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab dem 1. Juli = 16%
- * falls sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet, so sind 2 separate Rechnungen mit den 2 verschiedenen Leistungszeiträumen und MwSt.-Sätzen vor (19%) und nach (16%) dem 1. Juli notwendig.
Lösungen
Angebote
Auf Angebote und Kostenschätzungen hat dies keinen Einfluß, da wir hier den Zusatz "Alle Beträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt." verwenden.
Ausgangsrechnungen
Die jeweiligen Steuersätze stehen in Abhängigkeit vom Anfangs- und Enddatum der Leistung;
- alle ausgehenden Rechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli = 19% MwSt.
- alle ausgehenden Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab dem 1. Juli = 16% MwSt.
- falls sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet - sind 2 separate Rechnungen mit den 2 verschiedenen Leistungszeiträumen und MwSt.-Sätzen vor (19%) und nach (16%) dem 1. Juli aufzuteilen.
- Die AGS wird Euch darin unterstützen und die jeweiligen MwSt.-Sätze automatisch richtig setzen.
- Wenn sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet, wird euch die AGS einen Fehler anzeigen mit dem Hinweis, dass ihr zwei Rechnungen erstellen müsst.
Stornierung von Ausgangsrechnungen
Auf Stornierungen von Rechnungen dies keinen Einfluß, da sich eine Stornierung immer auf den Gesamt-Rechnungsbetrag inkl. der jeweilig angegebenen MwSt bezieht.
Gutschriften
- Gutschriften für Ausgangsrechnungen sind immer mit einer Ausgangsrechnung verbunden, daher wird der Mehrwertsteuersatz aus der Ausgangsrechnung für die Gutschrift verwendet.
- Gutschriften für Eingangsrechnungen sind immer mit einer Eingangsrechnung verbunden, daher wird der Mehrwertsteuersatz aus der Eingangsrechnung für die Gutschrift verwendet.
Eingangsrechnungen
- Bei eingehenden Rechnungen kann die Finance den Nettowert der Rechnung und die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer hinzufügen. Basierend auf dem Buchungsdatum der Eingangsrechnung werden der Finance die Mehrwertsteuersätze angezeigt die Zur Auswahl stehen.
- Unser Kendox DMS Verfier für Eingangsrechnungen setzt die MwSt-Sätze abhängig vom Leistungszeitraum automatisch.
- Eingangsrechnung, die möglicherweise unterschiedliche Mehrwertsteuersätze aufweisen, werden von der Finance an den Dienstleister zurückgesendet mit der Bitte und 2 Rechnungen zu jeweils unterschiedlichen MwSt-Sätzen zu stellen
Buchhaltung (Datev)
Für die Buchhaltung werden neue Konten für 16% und 5% verwendet. Diese Konten werden in verwandten Fällen genutzt.
Zu beachten!
- Bei Eingangsrechnungen durch Lieferanten oder FMAs müssen wir (und auch unsere Finance) darauf achten, daß die Eingangsrechnungen korrekt sind. FMAs sollten uns auch ihre Leistungen um den Stichtag gesondert in Rechnung stellen.
- Es werden keine Rechnungen mit 2 unterschiedlichen MwSt. Sätzen in einer Rechnung akzeptiert.