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JobRad

From Parasol
Revision as of 09:53, 14 July 2017 by Philipp Hüls (talk | contribs)

ENTWURF!

Ab sofort bietet Parasol Island Dir als Inselbewohner die Möglichkeit ein JobRad, bzw. Dienstfahrrad zu beziehen.

Dienstfahrrad - was heißt das?

Kurz zusammengefasst bedeutet der Bezug eines "Dienstfahrrads" nichts anderes, als die Möglichkeit mit Hilfe von Parasol Island ein Fahrrad zu leasen.

Der Clou dabei: Steuerrechtlich greift hier das "Dienstwagenprivileg" und die "1%-Regelung" (Weitere Infos HIER )

Bedeutet vereinfacht gesagt:

Ihr könnt das Rad zum Vorsteuerpreis leasen und am Ende der Leasingzeit (36 Monate) für 10% des Neuwerts kaufen.

Kosten die monatlichnoch zusätzlich hinzukommen sind die 1% Versteuerung des Gesamtwertes und eine Vollkaskoversicherung (Die als Absicherung für euch und natürlich die Leasingagentur verpflichtend ist - das sind je nach Wert des Rades zwischen 10 und 20€ monatlich).

Dauer des Leasings/Gesamtkosten

Die Dauer des Leasings beträgt 36 Monate.

Die Gesamtsumme, die Ihr am Ende der 36 Monate für das Rad ausgegeben habt ergibt sich aus den jeweiligen Monatsraten (inkl. monatlicher 1%-Versteuerung plus Vollkasko-Versicherung) plus einer Ablösesumme von 10% des Neuwerts.

Hier findet ihr einen Vorteilsrechner mit dessen Hilfe ihr genau dureie Ersparnis, bzw. die monatlich Kosten errechnen lassen könnten

JobRad

Vorteilsrechner

https://www.jobrad.org/vorteilsrechner


Abschluss

4. Der Leasingnehmer bzw. dessen Mitarbeiter wählt das JobRad aus dem Sortiment eines JobRad- Fachhandelspartners des Dienstleisters aus und lässt sich ein verbindliches Angebot aushändigen oder zusenden. Die möglichen JobRad-Fachhandelspartner werden vom Dienstleister benannt.

5. Jeder Mitarbeiter erstellt durch Registrierung sein eigenes individuelles JobRad-Konto im meinJobRad-Portal. Auf Grundlage des Angebots stellt der Mitarbeiter einen Antrag auf Nutzungsüberlassung in digitaler Form beim Leasingnehmer.

6. Der Leasingnehmer genehmigt den Antrag durch Freigabe im meinJobRad-Portal. Dadurch wird der Antrag auf Abschluss eines Einzel-Leasingvertrags zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber digital erzeugt und stellt gleichzeitig, unter Verzicht auf jegliche Formerfordernisse, einen rechtsverbindlichen Leasingantrag dar. Gleichzeitig bevollmächtigt der Leasingnehmer den auf dem Einzel-Leasingvertrag genannten Mitarbeiter die vertragsgemäße Übernahme rechtsverbindlich für den Leasingnehmer zu bestätigen.

7. Der Eingang des Leasingantrags beim Dienstleister stellt gleichzeitig die Bestellung des Leasingobjekts durch den Leasinggeber beim Dienstleister dar. Die weitere Bestell- und Kaufabwicklung beim benannten JobRad-Fachhandelspartner erfolgt selbstständig durch den Dienstleister. Der Dienstleister überprüft den Leasingantrag auf Plausibilität und bestellt das JobRad bei dem ausgewählten JobRad- Fachhandelspartner. Der Dienstleister wird den Mitarbeiter des Leasingnehmers informieren, sobald die Bestellung beim benannten JobRad-Fachhandelspartner erfolgt ist.

8. Der JobRad-Fachhandelspartner vereinbart den Abholtermin mit dem Mitarbeiter. Bei Versand des JobRads wird dem Mitarbeiter ein voraussichtlicher Liefertermin mitgeteilt oder dieser ist bereits auf dem Angebot aufgeführt. Für die Übernahme stellt der Dienstleister dem Mitarbeiter per E-Mail das Übernahmebestätigungsformular oder einen Abholcode zur Verfügung.

9. Bei Abholung im Fachgeschäft wird der vom Leasingnehmer bevollmächtigte Mitarbeiter durch den JobRad-Fachhandelspartner anhand seines Personalausweises/Reisepassesidentifiziert.

Der JobRad-Fachhandelspartner übergibt das JobRad an den Mitarbeiter und weist diesen ein. Der Mitarbeiter

bestätigt die vertragsgemäße und mängelfreie Übernahme:

a) durch Unterschrift auf dem Übernahmebestätigungsformular, das dem JobRad-Fachhandelspartner

ausgehändigt werden muss, oder

b) durch Eingabe des an ihn übermittelten Abholcodes samt Rahmennummer, Übernahmedatum und

Ausweisinformationen gemeinsam mit dem JobRad-Fachhandelspartner in dessen JobRad- Fachhändlerportal.

10. Bei Versand des JobRads durch den JobRad-Fachhandelspartner an den Mitarbeiter entfällt die

Identitätsprüfung, jedoch darf der Versand nur an die im Einzel-Leasingvertrag genannte Adresse des

Mitarbeiters erfolgen. Der Mitarbeiter hat die vertragsgemäße und mängelfreie Übernahme des JobRads

durch Unterschrift auf dem Übernahmebestätigungsformular und Rücksendung des unterzeichneten

Übernahmebestätigungsformulars an den Dienstleister innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des

JobRads zu bestätigen.

11. Nach erfolgter Auslieferung und Übernahme des Leasingobjekts wird der Dienstleister den rechtsverbindlich

in digitaler Form vorliegenden Antrag auf Einzel-Leasingvertrag, die Bestätigung der Übernahme und eine

Rechnung an den Leasinggeber weiterleiten/übermitteln.

Leasing-Rahmenvertrag MLF Version 5.0 170411 Seite 4 von 11

12. Nach Vorlage der Unterlagen wird der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Annahme des Einzel- Leasingantrages entweder durch schriftliche Vertragsannahme oder durch eine gesonderte

Annahmeerklärung bestätigen. Wird die Annahmeerklärung durch den Leasinggeber digital erstellt, ist sie

auch ohne Unterschrift des Leasinggebers rechtsverbindlich. Der Leasingnehmer ist damit einverstanden,

dass ihm der Leasinggeber alternativ zur postalischen Bestätigung die Annahmeerklärung auch in digitaler

Form an die im Datenblatt genannte E-Mail-Adresse des Ansprechpartners zusenden kann.


max. Anzahl JobRäder pro Mitarbeiter: 1 (max. möglicher Verkaufspreis inkl. MwSt. € 11.900,--): Der Leasingnehmer wird den Versicherungsbeitrag über die Umwandlungsrate an die Mitarbeiter belasten.

Die JobRad-Inspektion ist ein fester Bestandteil bei jedem Einzel-Leasingvertrag. Die Kosten der Inspektion trägt der Mitarbeiter

Der Leasingnehmer leistet keinen monatlichen Zuschuss zur Leasingrate.

§ 3 Vorzeitige Beendigung des Einzel-Leasingvertrages

Scheidet ein/e Mitarbeiter/in aus dem Arbeitsverhältnis aus oder ist das Überlassungsverhältnis keinesfalls mehr

zumutbar, so hat gemäß Überlassungsvertrag der/die Mitarbeiter/in, an den/die das Leasingobjekt überlassen

wurde, die Verpflichtung, dem Arbeitgeber den entstehenden Schaden, d.i. typischerweise die Summe der

Restforderungen samt Restwert, zu ersetzen. Dies kann z.B. durch Beendigung des Einzel-Leasingvertrags und

Kauf des Leasingobjekts durch den/die Mitarbeiter/in erfolgen, sofern alle Beteiligten zustimmen. Der Wunsch zur

Vertragsbeendigung ist an vertragsende@jobrad.org zu senden.


2.2 Pflege und Wartung

Das Fahrzeug ist jederzeit einer ordnungsgemäßen Pflege und Wartung zu unterziehen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Die Kosten

hierfür trägt grundsätzlich der Mitarbeiter. Sofern die Option JobRad-Inspektion gewählt wurde, verpflichtet sich der Mitarbeiter, die jährliche

Inspektion gemäß dem Merkblatt JobRad-Inspektion durchführen zu lassen. Die Kosten zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen

Zustands bei Rückgabe des Fahrzeugs trägt der Mitarbeiter. Eventuelle kaufrechtliche Ansprüche aus § 439 BGB (Nacherfüllung) sind von

dem Mitarbeiter gegenüber dem ausliefernden Fachhändler geltend zu machen. Der Mitarbeiter wird hierzu schon jetzt beauftragt und

bevollmächtigt. Ein Aufwendungsersatz dafür (§ 670 BGB) wird ausgeschlossen. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die LeaseRad GmbH

unverzüglich darüber zu informieren, wenn wegen eines Mangels der erste Nachbesserungsversuch gescheitert ist. Der Mitarbeiter darf einen

Mangel nicht selbst beheben, da sonst die Gewährleistungsansprüche erlöschen.

File:059_Merkblatt JobRad-Inspektion für AG_AN_12_2016.pdfFile:MERKBLATT - Vollkaskoversicherung + Mobilitätsgarantie.pdfFile:Muster Einzelleasingvertrag.pdfFile:UEV_Muster vst.pdf