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Mindestlohn

From Parasol
Revision as of 10:45, 14 August 2014 by Sdruschel (talk | contribs)

Der Mindestlohn kommt – und was das für uns bedeutet.

Auf diesem Wege möchten wir Euch kurz und knapp über die gesetzliche Neuerung informieren.

Was bedeutet Mindestlohn?

Der Bundesrat hat einen gesetzlich vorgeschriebenen Brutto-Mindestlohn von 8.50,- EUR die Stunde beschlossen. Das entspricht einem Bruttomindestlohn bei einer Vollzeitbeschäftigung von 1.360,- EUR. Praktika oder andere Vollzeit Beschäftigungs-Verhätnisse mit einer Vergütung unter diesem Betrag sind folglich ab dem 01.01.2015 nicht mehr zulässig!

Für wen gilt die Regelung?

Für ALLE Mitarbeiter über sämtliche Tätigkeiten hinweg!

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausgenommen sind Schülerpraktikanten oder Praktikanten zur beruflichen Orientierung (also wenn VOR deren Studium oder WÄHREND des Studiums ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist). 

Sonstige Praktikanten können, wenn Ausbildungscharakter nachgewiesen werden kann, noch maximal für 3 Monate unterhalb des Mindestlohns vergütet werden! Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gar Absolventen müssen mit dem Mindestlohn bezahlt werden. 

Was heißt das für uns?

  1. Wir können Praktika unterhalb des Mindestlohns nurmehr für 3 Monate anbieten und müssen den Ausbildungscharakter nachweisen. Insgesamt kaum lohnend, da sie, erst mal eingearbeitet, schon wieder weg sind. Also nur in wenigen Ausnahmefällen.
  2. Qualifizierte Mitarbeiter steigen direkt als Trainee ein, mit der Absicht und Perspektive auf langfristige Zusammenarbeit. 

Trainee heißt aber nicht besser bezahlter Praktikant sondern gleichwertiger Mitarbeiter/Berufsstarter. Means, wir führen Mitarbeiter- und Zielvereinbarungsgespräche, der Trainee erhält Projektverantwortung im angemessenen Rahmen und erfasst seine Zeit. Setzt auch voraus, dass wir den Einsatz gut planen und für jeden Trainee einen Lehrplan mit Zielen erstellen, deren Erreichung über eine Fortsetzung als Junior entscheidet.

Wann wird das aktuell?

Erst ab dem 1. Januar 2015, dann aber sowohl für Neueinstellungen als auch für bereits Beschäftigte. Unsere studentischen Aushilfskräfte betrifft das übrigens nicht, da diese 10,- EUR die Stunde bekommen.

Noch Fragen? Wendet Euch gerne an mich.

Pia

FAQ

"Gilt dies auch für Verträge die vor dem 01.01.2015 geschlossen worden sind?"

Ja, der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse unabhängig davon, wann sie geschlossen worden sind.