02 PSL ISMS Datenschutzleitlinie: Difference between revisions
Daten "Leitlinie Datenschutz" eingefügt und vervollständigt Tag: visualeditor |
mNo edit summary Tag: wikieditor |
||
| Line 206: | Line 206: | ||
Telefon: 0221/66999528 | Telefon: 0221/66999528 | ||
[[File:01 02 PSL ISMS Datenschutzleitlinie.pdf|thumb]] | |||
Revision as of 15:55, 5 December 2023
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
im digitalen Zeitalter sind wir, Parasol Island, wie jede Organisation und jedes Unternehmen auf die Erfassung und Verarbeitung relevanter Daten für unsere Geschäftsabläufe angewiesen.
Dies gilt für auch für Ihre Daten, soweit Sie bei uns Kunde, Interessent, Geschäftspartner oder Mitarbeiter sind.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für uns oberste Priorität. Daher sehen wir es als unsere Pflicht an, die Erfassung und Verarbeitung nach Vorgaben der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre eines jeden Einzelnen zählen zu den wesentlichen Errungenschaften unserer Gesellschaft.
In unserer Datenschutzrichtlinie haben wir strenge Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Diese entspricht den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und weiterer Gesetze innerhalb der Bundesrepublik und der Europäischen Union.
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, unsere Datenschutzrichtlinie einzuhalten und die jeweiligen Datenschutzgesetze zu wahren.
Düsseldorf, 02.05.2018
Philip Hansen Sebastian Druschel
Ziel
Parasol Island verpflichtet sich im Rahmen seiner gesellschaftlichen Verantwortung zur Einhaltung von Datenschutzrechten. Diese Datenschutzrichtlinie gilt für Parasol Island und basiert auf den in der Europäischen Union akzeptierten Grundprinzipien zum Datenschutz.
Die Datenschutzrichtlinie schafft eine der notwendigen Rahmenbedingungen für die Erfassung, Verarbeitung und gegebenenfalls Übermittlung von personenbezogenen Daten. Parasol Island gewährleistet das von der Europäischen Union und den lokalen Gesetzen verlangte angemessene Datenschutzniveau gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderer Gesetze.
Geltungsbereich
Diese Datenschutzrichtlinie gilt für Parasol Island und unsere Mitarbeiter. Die Datenschutzrichtlinie erstreckt sich auf sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten. Anonymisierte Daten, z.B. für statistische Auswertungen oder Untersuchungen, unterliegen nicht dieser Datenschutzrichtlinie.
Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von dieser Datenschutzrichtlinie abweichende Regelungen zu treffen. Eine Änderung dieser Datenschutzrichtlinie findet nur in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten statt. Die Änderungen werden innerhalb Parasol Island unverzüglich bekannt gegeben.
Prinzipien der Verarbeitung personenbezogener Daten
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Grundlage des Datenschutzrechts ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.
Rechtmäßigkeit
Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise erhoben und verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewahrt werden.
Transparenz
Die Daten sollten bei dem Betroffenen selbst erhoben werden. Hierbei sollte er über den Zweck der Datenverarbeitung, die verantwortliche Stelle und über die ggf. notwendige Weitergabe an Dritte informiert werden.
Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur nach dem bei der Erhebung festgelegten Zweck verarbeitet werden. Eine nachträgliche Änderung des Zwecks bedarf der Zustimmung des Betroffenen oder einer relevanten Rechtfertigung.
Datenvermeidung
Bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten dürfen nur die für den Zweck der Verarbeitung notwendigen Daten verwendet werden. Die personenbezogenen Daten dürfen nicht auf Vorrat für einen späteren möglichen Zweck gespeichert werden.
Löschung
Nach Ablauf der gesetzlichen oder geschäftsprozessbezogenen Aufbewahrungsfristen sind die personenbezogenen Daten zu löschen. Bestehen im Einzelfall Anhaltspunkte für die Wahrung berechtigter Interessen, werden die Daten weiterhin gespeichert, bis das berechtigte Interesse entfällt.
Richtigkeit der Daten
Die personenbezogenen Daten sind richtig und vollständig zu speichern. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, damit unvollständige oder veraltete Daten gelöscht oder berichtigt werden.
Vertraulichkeit
Im Umgang mit personenbezogenen Daten müssen diese vertraulich behandelt werden. Dies ist durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen gegen unberechtigten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung und Weitergabe, Veränderung oder Zerstörung zu gewährleisten.
Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Kunden-, Interessenten- und Partnerdaten
Datenverarbeitung zur Erfüllung der vertraglichen Beziehung
Personenbezogene Daten des Interessenten, Kunden oder Partners dürfen zur Begründung, zur Durchführung und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Dies umfasst auch die Betreuung des Vertragspartners, sofern dies im Zusammenhang mit dem Vertragszweck steht. Im Vorfeld eines Vertrages ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Erstellung von Angeboten, zur Vorbereitung von Kaufanträgen oder zur Erfüllung sonstiger, auf einen Vertragsabschluss gerichteter Wünsche des Interessenten erlaubt. Interessenten dürfen während der Vertragsanbahnung unter Verwendung der Daten, die sie mitgeteilt haben, kontaktiert werden. Eventuell vom Interessenten geäußerte Einschränkungen sind zu beachten.
Wendet sich der Betroffene mit einem Informationsanliegen an Parasol Island, so ist die Datenverarbeitung für die Erfüllung dieses Anliegens zulässig. Widerspricht der Betroffene der Verwendung seiner Daten zu Zwecken der Werbung, so ist eine weitere Verwendung seiner Daten für diese Zwecke unzulässig und sie müssen für diese Zwecke gesperrt oder gelöscht werden.
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Soweit der Betroffene einer Datenverarbeitung zustimmt, kann diese stattfinden. Vor der Einwilligung muss der Betroffene über die Art und den Umfang sowie seine Rechte informiert werden.
Die Einwilligungserklärung ist grundsätzlich schriftlich oder elektronisch einzuholen. Bei telefonischer Beratung kann die Einwilligung auch mündlich erteilt werden. Diese muss dokumentiert werden.
Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Grundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn staatliche Rechtsvorschriften dies verlangen, voraussetzen oder gestatten. Die Art und der Umfang der zulässigen Datenverarbeitung richten sich nach diesen Rechtsvorschriften.
Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann erfolgen, wenn dies zur Durchsetzung eines berechtigten Interesses von Parasol Island notwendig ist.
Berechtigt sind in der Regel rechtliche (z.B. Durchsetzung von offenen Forderungen) oder wirtschaftliche (z.B. Vermeidung von Vertragsstörungen) Interessen. Das schutzwürdige Interesse des Betroffenen darf hierbei nicht überwiegen. Dies ist vor jeder Verarbeitung zu prüfen und zu dokumentieren.
Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten
Die Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten darf nur erfolgen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat.
Die Verarbeitung dieser Daten ist auch dann zulässig, wenn sie zwingend notwendig ist, um rechtliche Ansprüche gegenüber dem Betroffenen geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.
Vor der Verarbeitung der schutzwürdigen Daten ist der Datenschutzbeauftragte zu informieren.
Nutzerdaten im Internet
Wenn auf Webseiten oder in Programmen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sind die Betroffenen hierüber in Datenschutzhinweisen zu informieren. Für den Betroffenen müssen diese Hinweise leicht erkennbar und verständlich sein.
Werden zur Analyse des Nutzungsverhaltens von Webseiten und Programmen Nutzungsprofile erstellt, so müssen die Betroffenen darüber in den Datenschutzhinweisen verständlich informiert werden.
Werden bei Webseiten oder Programmen in einem persönlichen Bereich Zugriffe auf personenbezogene Daten ermöglicht, so sind die Identifizierung und Authentifizierung der Betroffenen so zu gestalten, dass ein für den jeweiligen Zugriff angemessener Schutz erreicht wird.
Mitarbeiter- und Bewerberdaten
Datenverarbeitung für das Arbeitsverhältnis
Für das Arbeitsverhältnis dürfen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeitet werden. Nach Ablehnung sind die Daten des Bewerbers unter Berücksichtigung beweisrechtlicher Fristen zu löschen, es sei denn, der Bewerber hat in eine weitere Speicherung für einen späteren Auswahlprozess eingewilligt.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis muss die Datenverarbeitung immer auf den Zweck des Arbeitsvertrages bezogen sein.
Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn staatliche Rechtsvorschriften dies verlangen, voraussetzen oder gestatten. Die Art und der Umfang der zulässigen Datenverarbeitung richten sich nach diesen Rechtsvorschriften.
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten kann aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Einwilligungserklärungen müssen freiwillig abgegeben werden.
Die Einwilligungserklärung ist grundsätzlich schriftlich oder elektronisch einzuholen. Erlauben die Umstände dies ausnahmsweise nicht, kann die Einwilligung mündlich erteilt werden. Ihre Erteilung muss in jedem Fall dokumentiert werden.
Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses
Die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten kann erfolgen, wenn dies zur Verwirklichung eines berechtigten Interesses von Parasol Island notwendig ist.
Berechtigt sind in der Regel rechtliche (z.B. Durchsetzung von offenen Forderungen) oder wirtschaftliche (z.B. Vermeidung von Vertragsstörungen) Interessen. Das schutzwürdige Interesse des Betroffenen darf hierbei nicht überwiegen. Dies ist vor jeder Verarbeitung zu prüfen.
Kontrollmaßnahmen, die eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten erfordern, dürfen nur durchgeführt werden, wenn dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ein begründeter Anlass gegeben ist. Das schutzwürdige Interesse des Betroffenen darf hierbei nicht überwiegen. Dies ist vor jeder Verarbeitung zu prüfen.
Telekommunikation und Internet
Telefonanlagen, E-Mail-Adressen, Intranet und Internet werden in erster Linie im Rahmen der betrieblichen Aufgabenstellung durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sie sind Arbeitsmittel und Unternehmensressource. Sie dürfen im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsvorschriften und der unternehmensinternen Richtlinien genutzt werden.
Eine generelle Überwachung der Telefon- oder E-Mail-Kommunikation bzw. Internet-Nutzung findet nicht statt. Zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur oder auf einzelne Nutzer können Schutzmaßnahmen an den Übergängen des Unternehmensnetzwerkes implementiert werden, die technisch schädigende Inhalte blockieren oder die Muster von Angriffen analysieren.
Aus Gründen der Sicherheit kann die Nutzung der Telefon- oder E-Mail-Kommunikation bzw. Internet-Nutzung zeitlich befristet protokolliert werden.
Personenbezogene Auswertungen dieser Daten dürfen nur bei einem konkreten begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen Gesetze oder Richtlinien von Parasol Island erfolgen. Der Datenschutzbeauftrage ist hierbei hinzuzuziehen.
Übermittlung personenbezogener Daten
Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte muss die Zulässigkeit der Datenverarbeitung vorliegen. Der Empfänger der Daten muss darauf verpflichtet werden, diese nur zu den festgelegten Zwecken zu verwenden.
Auftragsverarbeitung
Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt vor, wenn ein Auftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird, ohne dass ihm die Verantwortung für den zugehörigen Geschäftsprozess übertragen wird.
In diesen Fällen ist ein Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Dabei behält das beauftragende Unternehmen die volle Verantwortung für die korrekte Durchführung der Datenverarbeitung. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Bei der Erteilung des Auftrags sind die nachfolgenden Vorgaben einzuhalten:
- Der Auftragnehmer ist nach seiner Eignung zur Gewährleistung der erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen auszuwählen.
- Der Auftrag ist in Textform zu erteilen. Dabei sind die Weisungen zur Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers zu dokumentieren.
- Der Auftraggeber muss sich vor Beginn der Datenverarbeitung von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers überzeugen. Die Einhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit kann ein Auftragnehmer insbesondere durch Vorlage einer geeigneten Zertifizierung nachweisen. Die Kontrolle ist gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit regelmäßig zu wiederholen.
Rechte des Betroffenen
Bei Geltendmachung der nachfolgenden Rechte sind diese umgehend zu bearbeiten und dürfen für den Betroffenen zu keinen Nachteilen führen.
- Der Betroffene kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten welcher Herkunft über ihn zu welchem Zweck gespeichert sind.
- Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt, muss auch über die Identität des Empfängers oder über die Kategorien von Empfängern Auskunft gegeben werden.
- Sollten personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sein, kann der Betroffene ihre Berichtigung oder Ergänzung verlangen.
- Der Betroffene kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Für diese Zwecke müssen die Daten gesperrt oder gelöscht werden.
- Der Betroffene ist berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten fehlt oder weggefallen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweck der Datenverarbeitung durch Zeitablauf oder aus anderen Gründen entfallen ist. Bestehende Aufbewahrungspflichten und einer Löschung entgegenstehende schutzwürdige Interessen müssen beachtet werden.
- Der Betroffene hat ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung seiner Daten, das zu berücksichtigen ist, wenn sein schutzwürdiges Interesse aufgrund einer besonderen persönlichen Situation das Interesse an der Verarbeitung überwiegt.
Dies gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Durchführung der Verarbeitung verpflichtet.
Vertraulichkeit der Verarbeitung
Personenbezogene Daten unterliegen dem Datengeheimnis. Eine unbefugte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ist den Mitarbeitern untersagt.
Unbefugt ist jede Verarbeitung, die ein Mitarbeiter vornimmt, ohne damit im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben betraut und entsprechend berechtigt zu sein.
Dies erfordert die sorgfältige Aufteilung und Trennung von Rollen und Zuständigkeiten sowie deren Umsetzung und Pflege im Rahmen von Berechtigungskonzepten.
Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten nicht für eigene private oder wirtschaftliche Zwecke nutzen, an Unbefugte übermitteln oder diesen auf andere Weise zugänglich machen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort.
Sicherheit der Verarbeitung
Personenbezogene Daten sind jederzeit gegen unberechtigten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung oder Weitergabe, sowie gegen Verlust, Verfälschung oder Zerstörung zu schützen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung elektronisch oder in Papierform erfolgt. Vor Einführung neuer Verfahren der Datenverarbeitung, insbesondere neuer IT-Systeme, sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten festzulegen und umzusetzen. Diese Maßnahmen haben sich am Stand der Technik, an den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und am Schutzbedarf der Daten zu orientieren.
Datenschutzkontrolle
Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und der geltenden Datenschutzgesetze wird regelmäßig durch geeignete Kontrollen überprüft.
Datenschutzvorfälle
Datenschutzvorfälle müssen unverzüglich von den Mitarbeitern an die Geschäftsleitung oder an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.
Insbesondere bei Fällen von
- unrechtmäßiger Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
- unrechtmäßigem Zugriff durch Dritte auf personenbezogene Daten
- bei Verlust personenbezogener Daten
ist die Meldung unverzüglich vorzunehmen, damit die bestehenden Meldepflichten an die Aufsichtsbehörden unverzüglich erfüllt werden können.
Verantwortlichkeiten
Die Geschäftsleitung ist für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung verantwortlich.
Damit ist sie verpflichtet, sicherzustellen, dass die gesetzlichen und die in der Datenschutzrichtlinie enthaltenen Anforderungen des Datenschutzes berücksichtigt werden.
Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeiter.
Bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden ist der Datenschutzbeauftragte umgehend zu informieren.
Der Datenschutzbeauftragte
Jeder Betroffene kann sich mit Anregungen, Anfragen, Auskunftsersuchen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Fragen des Datenschutzes oder der Datensicherheit an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Anfragen und Beschwerden werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:
Robert Kulis
COARTIFACT GmbH
Von-Werth-Straße 33-35
50670 Köln
E-Mail: kulis@coartifact.com
Webseite: www.coartifact.com
Telefon: 0221/66999528