02 03 PSL ISMS Sicherheitszonen Richtlinie: Difference between revisions
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===Intern (grün)=== | ===Kontrollierter Bereich - Intern (grün)=== | ||
Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist nur durch vorherige Sichtprüfung durch Mitarbeiter möglich. Keine der Türen ist selbsttätig von außerhalb der Sicherheitszone zu öffnen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Türen stets geschlossen zu halten und die Tür immer im Blick zu haben. | Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist nur durch vorherige Sichtprüfung durch Mitarbeiter möglich. Keine der Türen ist selbsttätig von außerhalb der Sicherheitszone zu öffnen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Türen stets geschlossen zu halten und die Tür immer im Blick zu haben. | ||
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Informationen dürfen nur mit firmeneigenen Geräten und für den Dienstgebrauch mit Optiken oder Aufzeichnungsgeräten festgehalten werden. | Informationen dürfen nur mit firmeneigenen Geräten und für den Dienstgebrauch mit Optiken oder Aufzeichnungsgeräten festgehalten werden. | ||
=== | ===Eingeschränkter Bereich - Vertraulich (gelb)=== | ||
Dieser Bereich ist für alle Mitarbeiter, die den internen Bereich betreten dürfen, ebenfalls zugänglich. Besucher und andere Personen, die den internen Bereich betreten haben, benötigen hier einen erneuten Zugang. Dieser kann durch die begleitende Person (ein Mitarbeiter von Parasol Island GmbH) gewährt werden. Keine externe Person darf diese Bereiche ohne Begleitung betreten. | Dieser Bereich ist für alle Mitarbeiter, die den internen Bereich betreten dürfen, ebenfalls zugänglich. Besucher und andere Personen, die den internen Bereich betreten haben, benötigen hier einen erneuten Zugang. Dieser kann durch die begleitende Person (ein Mitarbeiter von Parasol Island GmbH) gewährt werden. Keine externe Person darf diese Bereiche ohne Begleitung betreten. | ||
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Der Gebrauch von Optiken oder Aufzeichnungsgeräten ist in dieser Sicherheitszone nur mit firmeneigenen Geräten und für den Dienstgebrauch gestattet. | Der Gebrauch von Optiken oder Aufzeichnungsgeräten ist in dieser Sicherheitszone nur mit firmeneigenen Geräten und für den Dienstgebrauch gestattet. | ||
=== | ===Stark eingeschränkter Bereich - Geheim (rot)=== | ||
Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist nur dem IT-Personal, dem ISB und drei weitere Mitarbeitern mit besonderen Rechten und Kompetenzen gestattet (Backup Tapes wechseln oder Renderfarm neustarten). Grundsätzlich gilt, es sollten so wenig Mitarbeiter wie möglich die Berechtigung haben, jedoch genug damit immer ein befugter Mitarbeiter vor Ort ist. Unbefugte Mitarbeiter haben hier keinen Zutritt und dürfen nur in Begleitung oder zur Unterstützung von berechtigten Mitarbeitern diese Räume betreten. | Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist nur dem IT-Personal, dem ISB und drei weitere Mitarbeitern mit besonderen Rechten und Kompetenzen gestattet (Backup Tapes wechseln oder Renderfarm neustarten). Grundsätzlich gilt, es sollten so wenig Mitarbeiter wie möglich die Berechtigung haben, jedoch genug damit immer ein befugter Mitarbeiter vor Ort ist. Unbefugte Mitarbeiter haben hier keinen Zutritt und dürfen nur in Begleitung oder zur Unterstützung von berechtigten Mitarbeitern diese Räume betreten. | ||
Revision as of 10:25, 4 November 2020
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Zweck der Sicherheitszonen-Richtlinie
Die Sicherheitszonen-Richtlinie soll Informationen über die Einstufung und Verteilung von Sicherheitszonen in den Räumlichkeiten der Parasol Island GmbH bieten.
Geltungsbereich der Sicherheitszonen-Richtlinie
Diese Sicherheitszonen-Richtlinie gilt für die Räumlichkeiten der Firma Parasol Island GmbH in der Neusser Strasse 125 in 40219 Düsseldorf, sowie in der Rudi-Dutschke-Straße 26 in 10969 Berlin.
Bei Außeneinsätzen sind für die Arbeiten Bereiche und Räumlichkeiten zu wählen, welche den gegebenen Anforderungen entsprechen.
Diese Richtlinie gilt verbindlich für alle internen und externen Mitarbeiter ohne Ausnahme. Verstöße gegen die Inhalte der Richtlinie können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Durch die Veröffentlichung einer neueren Version werden alle älteren Versionen automatisch für ungültig erklärt
Verteilung der Sicherheitszonen
Zutrittsmanagement
Die Auswahl der Zutrittsrechte zu den definierten Sicherheitszonen erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergabe der Zutrittsrechte erfolgt durch die IT.
Die Protokollierung und Erfassung der Schlüsselvergabe ist festzuhalten und jede Änderung ist dort zu protokollieren und festzuhalten.
Sicherheitszonen werden ausschließlich von der Geschäftsführung mit Beratung des ISB definiert und sind alle sechs Monate neu zu bewerten.
Sicherheitszonen
Neben dem öffentlichen Raum sind drei Sicherheitszonen definiert.
Übersicht
| Intern (grün) | Vertraulich (gelb) | Geheim (rot) | |
|---|---|---|---|
| Erläuterung | Bereich mit technischen oder organisatorisch gesteuerten Sicherheitsmaßnahmen, nicht frei zugänglich, üblicherweise interne Umfänge | Bereich mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen, restriktiv, Schutz besonderer Umfänge, begrenzte Personenanzahl, üblicherweise auch vertrauliche Umfänge. | Bereich mit höchsten Sicherheitsanforderungen, Schutz sensibelster Werte, streng reglementierte Zugangsberechtigungen, üblicherweise auch geheime Umfänge |
| Einsehbarkeit | Clear Desk und Clear Screen | temporärer Sichtschutz / Geräuschdämpfung | permanenter Sichtschutz / Geräuschdämpfung |
| Besucher | Nur registrierte Besucher, expliziter Hinweis auf Vertraulichkeit/ Geheimhaltung | Eingeschränkter Besucherkreis, schriftliche Bestätigung der Geheimhaltung, in ständiger persönlicher Begleitung durch eigenes Personal | nur in Ausnahmefällen: zusätzlich zu „Gelb“ 4-Augen-Prinzip, Zustimmung Unternehmensleitung |
| Überwachung | Alarmanlage mit VDS, Zulassung über Bewegungsmelder | Alarmanlage mit VDS, Zulassung über Bewegungsmelder | Alarmanlage mit VDS Zulassung über Bewegungsmelder |
| Schloss | Bereich muss vor unbefugtem Zugang geschützt werden | Schließanlage mit Zugang für eingeschränkten Kreis | Schließanlage mit Zugang für sehr eingeschränkten Kreis, Auswahl der Zutrittsrechte durch die Unternehmensleitung, Vergabe durch IT.
Zutritt ist zu protokollieren |
| Fotografieren/ Optiknutzung | Keine internen Informationen, sonst nur mit dienstlichen Geräten | keine Nutzung von privaten Geräten, dienstliche Geräte nur bei fachlichem Auftrag | keine privaten Geräte, dienstliche Geräte nur in Ausnahmefällen: 4-Augen-Prinzip, Zustimmung Unternehmensleitung |
Kontrollierter Bereich - Intern (grün)
Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist nur durch vorherige Sichtprüfung durch Mitarbeiter möglich. Keine der Türen ist selbsttätig von außerhalb der Sicherheitszone zu öffnen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Türen stets geschlossen zu halten und die Tür immer im Blick zu haben.
Zusätzlich sind technische Maßnahmen vorhanden, damit die Türen von selbst ins Schloss fallen und nicht von außen über einen Türgriff aufzudrücken sind (Türschließer, Türknauf).
Unberechtigte Personen bzw. Besucher müssen durch Mitarbeiter begleitet werden und sind gegebenenfalls im Vorfeld den Mitarbeitern anzukündigen bzw. vorzustellen.
Der letzte Mitarbeiter, der die Sicherheitszone verlässt, muss prüfen, ob alle Türen abgeschlossen sind.
Informationen dürfen nur mit firmeneigenen Geräten und für den Dienstgebrauch mit Optiken oder Aufzeichnungsgeräten festgehalten werden.
Eingeschränkter Bereich - Vertraulich (gelb)
Dieser Bereich ist für alle Mitarbeiter, die den internen Bereich betreten dürfen, ebenfalls zugänglich. Besucher und andere Personen, die den internen Bereich betreten haben, benötigen hier einen erneuten Zugang. Dieser kann durch die begleitende Person (ein Mitarbeiter von Parasol Island GmbH) gewährt werden. Keine externe Person darf diese Bereiche ohne Begleitung betreten.
Der Bereich kann bei Bedarf mit zusätzlichen Zutrittsbeschränkungen versehen werden, in Abhängigkeit von den dort laufenden Projekten.
Die Türen müssen stets verschlossen sein und dürfen nicht unbeobachtet offenstehen.
Der Gebrauch von Optiken oder Aufzeichnungsgeräten ist in dieser Sicherheitszone nur mit firmeneigenen Geräten und für den Dienstgebrauch gestattet.
Stark eingeschränkter Bereich - Geheim (rot)
Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist nur dem IT-Personal, dem ISB und drei weitere Mitarbeitern mit besonderen Rechten und Kompetenzen gestattet (Backup Tapes wechseln oder Renderfarm neustarten). Grundsätzlich gilt, es sollten so wenig Mitarbeiter wie möglich die Berechtigung haben, jedoch genug damit immer ein befugter Mitarbeiter vor Ort ist. Unbefugte Mitarbeiter haben hier keinen Zutritt und dürfen nur in Begleitung oder zur Unterstützung von berechtigten Mitarbeitern diese Räume betreten.
Alle Türen zu diesen Bereichen sind stets abzuschließen und dürfen nur offenstehen, wenn eine zugangsberechtigte Person diese immer im Blick hat.
Unberechtigte Personen bzw. Besucher dürfen nur in Begleitung und unter ständiger Beobachtung einer zugangsberechtigten Person Zutritt erhalten bzw. sich in der Sicherheitszone aufhalten.
Die Personen, die Schlüssel zu den verschiedenen Sicherheitszonen besitzen, werden in einer zentralen Schlüsselliste verwaltet. Die Schlüsselausgabe erfolgt nur nach vorheriger Bedarfsprüfung und gegen Unterzeichnung einer entsprechenden Empfangsbestätigung, die gleichzeitig über die Sicherheitsrichtlinien und Haftungsregelungen informiert.
Ausdehnung der Sicherheitsbereiche
Bei dringendem Bedarf kann der gelbe Sicherheitsbereich auf weitere Teile des sonst grünen Bereichs im Büros temporär ausgeweitet werden, dafür sind jedoch die Anforderungen an die Sicherheitszone einzuhalten. Konkrete Maßnahmen sind:
- Gemeinsame Entscheidung von Geschäftsführung und Informationssicherheitsbeauftragten
- Genaue Festlegung des Zeitraumes für die temporäre Änderung
- Prüfung der Risiken in diesem Zeitraum (Besuchstermine, Wartungsbesuche, etc.)
- Einschränkung von Besuchern
- Alle Besucher müssen eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen
- Herunterlassen des Sichtschutzes während der Arbeitszeit
- Schließen der Brandschutztüren und diese permanent geschlossen halten
- Lieferanten dürfen den Eingangsbereich nicht verlassen.
Die Erweiterung kann nur erfolgen, wenn alle im gelben Sicherheitsbereich befindlichen Mitarbeiter die Vertraulichkeitsanforderungen erfüllen, was bei großen Projekten durchaus der Fall ist. Im Zweifel müssen Arbeitsplätze in andere Bereiche verlegt werden, die von der Erweiterung ausgeschlossen sind.