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MwSt Umstellung Juli-Dez 2020: Difference between revisions

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# Diese Änderung gilt bis einschließlich 31. Dez 2020
# Diese Änderung gilt bis einschließlich 31. Dez 2020
# Entscheidend für den geänderten MwSt-Satz ist der Leistungszeitraum für Eingangs- und Ausgangs-Rechnungen
# Entscheidend für den geänderten MwSt-Satz ist der Leistungszeitraum für Eingangs- und Ausgangs-Rechnungen
- Rechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli = 19%.
* Rechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli = 19%.
- Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab dem 1. Juli = 16%
* Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab dem 1. Juli = 16%
- falls sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet - sollten 2 separate Rechnungen mit den 2 verschiedenen Leistungszeiträumen und MwSt.-Sätzen vor (19%) und nach (16%) dem 1. Juli gestellt werden.
* falls sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet, so sind 2 separate Rechnungen mit den 2 verschiedenen Leistungszeiträumen und MwSt.-Sätzen vor (19%) und nach (16%) dem 1. Juli notwendig.

Revision as of 12:25, 19 June 2020

Anlass

Aufgrund des Konjunkturpakets in Deutschland müssen wir die Mehrwertsteuersätze im LIGA3000 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% ändern. Diese Senkung ist nur vorübergehend von Anfang Juli bis Ende Dezember, dies muss bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Davon betroffen sind

  • Ausgehende Rechnungen
  • Gutschriften für ausgehende Rechnungen
  • Eingangsrechnungen (Basisdaten, Betragsverteilung)
  • Gutschriften für Eingangsrechnungen
  • Angebote
  • Buchhaltung

Regeln

  1. Zum Stichtag 01. Juli 2020 werden die Mehrwersteursätze von 19% auf 16% bzw von 7% auf 5% gesenkt.
  2. Diese Änderung gilt bis einschließlich 31. Dez 2020
  3. Entscheidend für den geänderten MwSt-Satz ist der Leistungszeitraum für Eingangs- und Ausgangs-Rechnungen
  • Rechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli = 19%.
  • Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab dem 1. Juli = 16%
  • falls sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet, so sind 2 separate Rechnungen mit den 2 verschiedenen Leistungszeiträumen und MwSt.-Sätzen vor (19%) und nach (16%) dem 1. Juli notwendig.