Firmenwagen: Difference between revisions
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Revision as of 07:48, 3 August 2017
Betriebliche Nutzung
Fahrzeugverwaltung
Die Fahrzeugverwaltung unserer Poolfahrzeuge wird von Mitarbeiter:Office Management übernommen. Der Schlüssel wird bei Bedarf von Ihr ausgegeben.
Die Fahrzeugnutzung (Von wann, Bis wann, Von wem) wann im öffentlichen Kalender eingesehen werden und muss von jedem eingetragen und dokumentiert werden. Nicht vorgenommene Einträge können bei einem Fahrzeugbedarf nicht berücksichtigt werden.
Nach jeder Fahrzeugnutzung ist ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen mit folgenden Angaben: Wer ist gefahren Datum Fahrtstrecke Besuchter Kunde oder Institution Anfangs Kilometerstand und Endstand.
Sollte der Benzinfüllstand 25% unterschreiten, betankt der aktuelle Fahrer das Fahrzeug vor der Rückgabe. Tankbelege sowie Parkgebühren werden als Bar-Auslage mit der Kasse abgerechnet. Abgerechnet werden können ausschließlich fahrzeugbezogene Kosten. Lebensmittel etc. dürfen nicht auf den Belegen aufgeführt sein und müssen gesondert privat bezahlt werden. Das Autokennzeichen muss deutlich auf dem Tankbeleg vermerkt sein. Der Nutzer entfernt allen Unrat und persönliche Gegenstände vor der Rückgabe aus dem Fahrzeug.
Anlässlich der Rückgabe des Fahrzeugs sind Mängel, Schäden und etwaige Strafzettel an Mitarbeiter:Office Management zu melden
Das Fahrzeug kann nach Feierabend und am Wochenende, sofern nicht betriebliche Gründe (Projekte, Termine, etc.) dagegen sprechen, von jedem Mitarbeiter für Fahrten genutzt werden.
In jedem Falle ist bei einer privaten Fahrt von über 100km das verbrauchte Benzin nachzutanken, hierbei gilt als Anhaltswert ein Verbrauch von 8 Litern auf 100km.
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ist der Wagen mit einer Selbstbeteiligung von EUR 800,- versichert. Die SB ist vom Mitarbeiter zu tragen.
Ordnungsgelder
Ordnungsgelder (falsch Parken, Blitzen etc.) trägt der Verursacher in vollem Umfang und Höhe.