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MwSt Umstellung Juli-Dez 2020: Difference between revisions

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==== Gutschriften ====
==== Gutschriften ====
Gutschriften für Ausgangsrechnungen sind immer mit einer Ausgangsrechnung verbunden, daher wird der Mehrwertsteuersatz aus der Ausgangsrechnung für die Gutschrift verwendet.
Gutschriften für Ausgangsrechnungen sind immer mit einer Ausgangsrechnung verbunden, daher wird der Mehrwertsteuersatz aus der Ausgangsrechnung für die Gutschrift verwendet.
=== zu beachten !===
Bei Eingangsrechnungen durch Lieferanten oder FMAs müssen wir (und auch unsere Finance) darauf achten, daß die Eingangsrechnungen korrekt sind. FMAs sollten uns auch ihre Leistungen um den Stichtag gesondert in Rechnung stellen.
Es werden keine Rechnungen mit 2 unterschiedlichen MwSt. Sätzen in einer Rechnung akzeptiert.

Revision as of 12:47, 19 June 2020

Anlass

Aufgrund des Konjunkturpakets in Deutschland müssen wir die Mehrwertsteuersätze im LIGA3000 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% ändern. Diese Senkung ist nur vorübergehend von Anfang Juli bis Ende Dezember, dies muss bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Davon betroffen sind

  • Ausgehende Rechnungen
  • Gutschriften für ausgehende Rechnungen
  • Eingangsrechnungen (Basisdaten, Betragsverteilung)
  • Gutschriften für Eingangsrechnungen
  • Angebote
  • Buchhaltung

Regeln

  1. Zum Stichtag 01. Juli 2020 werden die Mehrwersteursätze von 19% auf 16% bzw von 7% auf 5% gesenkt.
  2. Diese Änderung gilt bis einschließlich 31. Dez 2020
  3. Entscheidend für den geänderten MwSt-Satz ist der Leistungszeitraum für Eingangs- und Ausgangs-Rechnungen
  4. * Rechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli = 19%.
  5. * Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab dem 1. Juli = 16%
  6. * falls sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet, so sind 2 separate Rechnungen mit den 2 verschiedenen Leistungszeiträumen und MwSt.-Sätzen vor (19%) und nach (16%) dem 1. Juli notwendig.

Lösungen

Angebote

Auf Angebote und Kostenschätzungen hat dies keinen Einfluß, da wir hier den Zusatz "Alle Beträge zuzüglich der gesetzlichen MwSt." verwenden.

Ausgangsrechnungen

Die jeweiligen Steuersätze stehen in Abhängigkeit vom Anfangs- und Enddatum der Leistung;

  1. alle ausgehenden Rechnungen mit einem Leistungszeitraum vor dem 1. Juli = 19% MwSt.
  2. alle ausgehenden Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab dem 1. Juli = 16% MwSt.
  3. falls sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet - sind 2 separate Rechnungen mit den 2 verschiedenen Leistungszeiträumen und MwSt.-Sätzen vor (19%) und nach (16%) dem 1. Juli aufzuteilen.
  • Die AGS wird Euch darin unterstützen und die jeweiligen MwSt.-Sätze automatisch richtig setzen.
  • Wenn sich der Leistungszeitraum mit dem 1. Juli überschneidet, wird euch die AGS einen Fehler anzeigen mit dem Hinweis, dass ihr zwei Rechnungen erstellen müsst.

Stornierung von Ausgangsrechnungen

Auf Stornierungen von Rechnungen dies keinen Einfluß, da sich eine Stornierung immer auf den Gesamt-Rechnungsbetrag inkl. der jeweilig angegebenen MwSt bezieht.

Gutschriften

Gutschriften für Ausgangsrechnungen sind immer mit einer Ausgangsrechnung verbunden, daher wird der Mehrwertsteuersatz aus der Ausgangsrechnung für die Gutschrift verwendet.

zu beachten !

Bei Eingangsrechnungen durch Lieferanten oder FMAs müssen wir (und auch unsere Finance) darauf achten, daß die Eingangsrechnungen korrekt sind. FMAs sollten uns auch ihre Leistungen um den Stichtag gesondert in Rechnung stellen.

Es werden keine Rechnungen mit 2 unterschiedlichen MwSt. Sätzen in einer Rechnung akzeptiert.